Nr. |
Gebührentatbestand |
Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. |
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz |
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Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist [Bis 31.03.2024: Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf] |
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10 |
– Entfernung aus dem Beamtenverhältnis …………………… |
360,00 EUR |
11 |
– Aberkennung des Ruhegehalts ……………………………… |
360,00 EUR |
12 |
– Zurückstufung ………………………………………………… |
240,00 EUR |
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[Bis 31.03.2024: Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist] |
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13 |
– Kürzung der Dienstbezüge …………………………………… |
180,00 EUR |
14 |
– Kürzung des Ruhegehalts …………………………………… |
180,00 EUR |
15 |
– Geldbuße ……………………………………………………… |
120,00 EUR |
16 |
– Verweis ………………………………………………………… |
60,00 EUR |
17 |
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) ………… |
60,00 EUR |
18 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch |
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1. Zurücknahme der Klage |
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a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
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b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
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2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
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Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf ………………… |
0,5 |
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Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
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Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung |
20 |
Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird ……………………………… |
1,0 |
21 |
Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird ……………………………………… |
0,5 |
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Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. |
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22 |
Verfahren über die Berufung im Allgemeinen ………………… |
1,5 |
23 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ……………………………… |
0,5 |
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Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. |
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24 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch |
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1. Zurücknahme der Berufung oder der Klage |
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a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
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b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
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2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
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Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ……………………………… |
1,0 |
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Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
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Abschnitt 3 Revision |
30 |
Verfahren über die Revision im Allgemeinen ………………… |
2,0 |
31 |
Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ……………………………… |
1,0 |
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Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. |
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32 |
Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch |
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1. Zurücknahme der Revision oder der Klage |
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a) vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder |
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b) wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder |
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2. Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt: |
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Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ……………………………… |
1,2 |
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Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
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