1Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger dürfen personenbezogene Daten nach § 8 Absatz 1 Satz 2 verarbeiten[1] [Bis 25.11.2019: erheben, verarbeiten und nutzen], soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist. 2Die Daten sind nach Abwicklung des Bundesfreiwilligendienstes zu löschen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen