Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung einer schwangeren Barfrau

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Barfrauen während der Schwangerschaft für zulässig erklärt werden darf.

 

Orientierungssatz

Die Behörde wird eine Kündigung für zulässig erklären, wenn die wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers durch Erfüllung der sich aus dem Mutterschutz ergebenden Verpflichtungen in die Nähe der Gefährdung seiner Existenz rückt.

 

Fundstellen

BVerwGE 36, 160-164

BVerwGE, 160

AP § 9 MuSchG (LT1), Nr 33

ArbSch 1971, 28

MDR 1971, 243

VwRspr 23, 496

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