Pflegeeinrichtungen haben ihre Beschäftigten unverzüglich über ihren Anspruch auf Zahlung des Corona-Pflegebonus zu informieren.[1] Ein entsprechendes Muster-Informationsschreiben ist den Festlegungen des Spitzenverbands als Anlage 2 angehängt und kann auf der Homepage des Spitzenverbands abgerufen werden.[2]

[1] Vgl. Ziff. 7 der Prämien-Festlegungen Teil 1 des GKV-Spitzenverbandes vom 29.5.2020.
[2] "Prämien-Festlegungen Teil 1", abrufbar unter https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp.

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