Für die Bezeichnung des Gegenstands von CSR sind in der Praxis verschiedene Begriffspaare anzutreffen. Ist der Begriff "Corporate" vorangestellt, so bezieht sich die Wahrnehmung von Verantwortung in der Regel auf rechtsfähige Körperschaften, wie insbesondere privatwirtschaftliche oder kommunale Unternehmen mit Gewinninteresse.

Da Verantwortung aber von allen Arten von Organisationen wahrgenommen werden sollte, beispielsweise auch von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wurde für die ISO 26000 das "Corporate" abgelegt und auf die Bezeichnung Social Responsibility (SR) reduziert.

Aus der Wirtschaft heraus wird im Zusammenhang mit Verantwortung zum Teil das "Social" gestrichen und nur von Corporate Responsibility (CR) gesprochen. CR-Berichte betonen in der Regel sehr stark solche Verantwortungsbereiche, die sich auf die Corporate Governance und die damit verbundenen Aufsichts- und Kontrollpflichten von Unternehmen und Aufsichtsorganen beziehen. Hier wird den besonderen Anforderungen der Shareholder (Anteilseigner) nachgekommen, die vor allem für Aktienunternehmen eine bedeutende Stakeholder-Gruppe (Interessens- und Anspruchsgruppe) darstellen.

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