Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten; seit dem 1.1.2024 hat sich sein Anwendungsbereich (wie ursprünglich vorgesehen) erweitert. Viele Fragen, die sich bei seiner Anwendung und Umsetzung ergeben, sind auch aktuell noch offen. Gleichzeitig ist schon jetzt absehbar, dass das LkSG in nicht allzu ferner Zukunft geändert wird, um es an die Vorgaben der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einer parallelen Regulierung auf EU-Ebene, anzupassen.
1.1 Finaler Stand: Inkrafttreten der CSDDD im Juli 2024
Der politische Meinungsbildungsprozess zur CSDDD hatte sich auf EU-Ebene durchaus schwierig gestaltet. Zwar hatten die Trilog-Verhandlungen Ende 2023 zu einer – zunächst noch informellen – politischen Einigung geführt, damals war von einem historischen Durchbruch die Rede. Allerdings enthielten die Pressemitteilungen einige Unklarheiten und auch Widersprüche. Zudem umfasste die erzielte vorläufige politische Einigung nur die wesentlichen Punkte; verschiedene Detailfragen waren noch zu klären. Im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Rat formierte sich Anfang 2024 weiterer Widerstand gegen die bis dato erreichte politische Einigung. In Deutschland konnte sich die Ampel-Koalition nicht auf eine Zustimmung einigen, und insbesondere auch Frankreich und Italien wollten in der Folge zunächst nicht zustimmen. Eine erste Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter scheiterte dementsprechend. Nach weiteren Bemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft und weiteren Zugeständnissen – insbesondere etwa im Hinblick auf die relevante Arbeitnehmerschwelle – stimmten in einer weiteren Ausschusssitzung im März 2024 schließlich auch Frankreich und Italien zu. Auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte kurz darauf mehrheitlich zu. Der finale Regulierungsentwurf wurde im März 2024 veröffentlicht. Das Europäische Parlament billigte den finalen Regulierungsentwurf in seiner Sitzung am 24.4.2024. Damit lag u. a. erstmals auch eine deutsche Übersetzung des Regulierungsentwurfs vor (die aber nicht an allen Stellen ganz optimal gelungen ist, sodass die englische Fassung ebenfalls im Blick behalten werden sollte). Die förmliche Billigung durch den Europäischen Rat erfolgte am 24.5.2024.
Inkrafttreten und Umsetzung der CSDDD
Nach ihrer Unterzeichnung ist die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) am 5.7.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, mithin am 25.7.2024, ist die CSDDD sodann in Kraft getreten.
Nunmehr müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD in nationales Recht umsetzen. Dafür haben sie ab Inkrafttreten der CSDDD 2 Jahre Zeit, d. h. bis 26.7.2026.
Für die Anwendbarkeit auf Unternehmen sind in der CSDDD aber Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen. Das bedeutet, dass die neuen Vorgaben für die ersten Unternehmen ab Juli 2027 zur Anwendung kommen müssen, und sich der Anwendungsbereich im Juli 2028 und Juli 2029 jeweils erweitern muss. Die deutsche Bundesregierung hat indes angekündigt, die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu wollen. Nach den Verlautbarungen der Regierung soll es dadurch zeitnah zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der derzeitigen Regelungsadressaten des LkSG kommen.
Hintergrund: Langer Prozess bis zur politischen Einigung
Am 23.2.2022 legte die EU-Kommission nach mehrfacher Verschiebung ihren Vorschlag für eine Richtlinie "über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit" vor (die sog. CSDDD). Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielte auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts- und Umweltaspekten in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung ab. Die EU-Kommission wollte mithilfe der CSDDD sicherstellen, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns, auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas, berücksichtigen.
Am 30.11.2022 legte sodann der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, seine Verhandlungsposition zur CSDDD fest. Zusammenfassend betrachtet nahm er dabei eine im Vergleich zur EU-Kommission eher zurückhaltende Position ein. Wiederum einige Monate später legte das Europaparlament am 1.6.2023 seine Position für die kommenden Verhandlungen über die CSDDD fest. Im Gegensatz zum Europäischen Rat sprach sich das Europaparlament nach intensiven Diskussionen und auch Last-Minute-Vorstößen mit großer Mehrheit für Verschärfungen gegenüber dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission aus.
Am 14.12.2023 vermeldeten Parlament, Rat und Kommission jeweils in Pressemitteilungen , dass die Verhandlungsführer von Parlament und Rat im Zuge der Trilog-Verhandlungen eine zunächst noch informelle Einigung über die Inhalte der CSDDD erzielt haben (s. o.).