Dr. Rüdiger Gläbe, Jens Harmeier
2.2.1 Grundlagen des Kriteriums
Das Kriterium ist wie folgt definiert:
„Unter Organisationskultur werden die Werte und die Verhaltensnormen einer Organisation verstanden, die ihre Mitarbeitenden und Gruppen in der Organisation teilen und die im Laufe der Zeit sowohl ihr Verhalten untereinander als auch gegenüber den für Zweck, Vision und Strategie wichtigen Interessengruppen außerhalb der Organisation prägen. Organisationsführung bezieht sich nicht nur auf eine Person oder eine Gruppe, die von oben die Richtung vorgibt, sondern auf die Organisation als Ganzes.“
Das Kriterium umfasst folgende Teilkriterien (2a – 2d):
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2a) Organisationskultur lenken und ihre Werte fördern |
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2b) Rahmenbedingungen für erfolgreiche Veränderung gestalten |
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2c) Kreativität und Innovation ermöglichen |
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2d) Gemeinsam und engagiert für Zweck, Vision und Strategie der Organisation einstehen |
2.2.2 Bedeutung des Kriteriums für das Personalressort
Im Personalressort zielt das Kriterium insbesondere auf die Förderung der Führungskultur und der Führungsfähigkeiten von Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen. Das Personalressort spielt dabei eine aktive Rolle beim Human-Ressource-Management, bei der Entwicklung und Durchsetzung von Führungsinstrumenten sowie bei der Festlegung und Umsetzung der Personalpolitik in der gesamten Organisation.
Aufschluss über das Engagement der Führungskräfte und die Verbesserung des Führungsverhaltens geben insbesondere Vorgesetztenbeurteilungen und/oder 360-Grad-Beurteilungen.
Einsatz von Qualitätstechniken
Bei der Führung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems geht es für das Personalressort darum, systematisch Qualitätstechniken einzusetzen. Gemeint sind hier einfache Techniken wie die Q7 und die M7, aber auch komplexe Methoden wie die Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse (FMEA). Qualitätstechniken bieten gerade bei der Mitarbeiterführung gute Möglichkeiten, Excellence zu erreichen. Sie ermöglichen den Führungskräften, selbstständig und kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Führungsaufgaben zu arbeiten. So kann z. B. eine an die FMEA angelehnte Führungs-FMEA potenzielle Führungsfehler identifizieren, Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und nutzbar machen.
Führungsinstrumente erarbeiten
Eine bedeutende Aufgabe des Personalressorts besteht in der Erarbeitung von Führungsinstrumenten, die die Arbeiten in vielen Bereichen standardisieren können und eine echte Hilfe für die Führungskräfte bei der Bewältigung der täglichen Arbeit sind. Als ein Beispiel sei hier das Führungsinstrument Zeitmanagement genannt, das Sie in der Arbeitshilfe 6.2 finden.
Unterstützung des Wandels
Zur Unterstützung des Wandels sind für das Personalressort vor allem Erfahrungsaustauschgruppen innerhalb der Verbände und der Deutschen Gesellschaft für Personalführung von großer Bedeutung. In den Diskussionsbeiträgen zeichnen sich viele Entwicklungen von innovativen kreativen Organisationen so rechtzeitig mit konkreten Maßnahmen ab, dass sich die Organisation frühzeitig selbst mit den entsprechenden Themen befassen kann. Dies erfolgt oftmals über einen "Change-Agent" oder über ein Innovationsteam. Auch Frühindikatoren können dem Personalressort z. B. aufzeigen, das im Branchenvergleich bestimmte Personalkostenanteile "aus dem Ruder laufen".
Belohnung, Anerkennung und Betreuung von Mitarbeitern
Die Belohnung, Anerkennung und Betreuung von Mitarbeitern bezieht sich insbesondere auf eine gerechte Entlohnungspolitik und der Festlegung eines angemessenen Niveaus der Sozialleistungen. Die Anerkennung von Leistungen der Mitarbeiter sollte für alle Führungskräfte selbstverständlich sein, um deren Beteiligung und Ermächtigung aufrechtzuerhalten. Dazu gehört auch, dass die Vorgesetzten selbst ansprechbar sind, den Mitarbeitern zuhören, auf sie eingehen und sie bei ihren Aufgaben unterstützen. Ein bedeutendes Instrument in diesem Zusammenhang sind Jahresmitarbeitergespräche.
Die Betreuung der Mitarbeiter schließt die Förderung des Bewusstseins bzgl. Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und sozialer Verantwortung sowie die Förderung sozialer und kultureller Aktivitäten ein. Auch das Bereitstellen von Einrichtungen und Dienstleistungen.