Kurzbeschreibung
Ab dem 25.5.2018 entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dem Betroffenen einer Datenverarbeitung steht ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO zu. Macht der Betroffene von seinem Auskunftsrecht Gebrauch, so muss der Verantwortliche umfangreich Auskunft über die vorgenommenen Datenverarbeitungen geben.
Vorbemerkung
Art. 15 DSGVO ist das bedeutendste Recht der Betroffenen von Datenverarbeitungen. Mit dem Recht auf Auskunft kann jeder Betroffene erfahren, welche Daten verarbeitet werden und basierend auf diesen Informationen gegebenenfalls weitere Ansprüche, wie Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend machen. Der Betroffene muss selbst dann informiert werden, wenn das Unternehmen keinerlei personenbezogene Daten bearbeitet. In diesem Fall beschränkt sich die Antwort auf eine Auskunft darauf, dass zur anfragenden Person keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Im Gegensatz zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO muss das Auskunftsrecht jedoch proaktiv vom Betroffenen geltend gemacht werden. Der Betroffene muss sich folglich mit einer Anfrage an das Unternehmen wenden.
Form und Frist
Die Erteilung der Auskunft muss in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Nur in Ausnahmefällen und wenn der Betroffene es verlangt, kann die Auskunft mündlich erteilt werden.
Die Auskunftsanfrage des Betroffenen ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage, zu beantworten. Ist eine Anfrage besonders komplex oder erreicht den Verantwortlichen eine ungewöhnliche Anzahl von Anfragen, so kann diese Frist gegebenenfalls um weitere 2 Monate verlängert werden. Dies ist dem Anfragenden unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Auf eine Auskunftsanfrage muss der Verantwortliche alle in Art. 15 DSGVO geregelten Inhalte mitteilen.
Zwecke der Verarbeitung
....................[z. B. Verwaltung der Kundendaten, Versendung eines E-Mail-Newsletters]
Kategorien verarbeiteter Daten
....................[z. B. Name, Position, Kontaktdaten, E-Mail-Adresse]
Kategorien von Empfängern der Daten
....................[z. B. Dienstleister und Wartungsunternehmen]
Falls möglich, die geplante Dauer der Speicherung bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer
....................[z. B. "Ihre Daten speichern wir, solange eine Kundenbeziehung besteht. Sollte die Kundenbeziehung beendet werden, löschen wir die Daten innerhalb von 2 Jahren."
Aufklärung über das Bestehen des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruchs sowie des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
....................[z. B. "Ihnen steht ein Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrecht, sowie Rechte auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit zu. Zudem können Sie sich bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde … [Name, Anschrift] beschweren."]
Falls die Daten nicht beim Betroffenen erhoben wurden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
....................[z. B." Ihre E-Mail-Adresse haben wir vom Adresshändler XY in Zusammenhang mit der Anmietung von E-Mail-Adressen erhalten."
Gegebenenfalls das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung samt Aufklärung über die involvierte Logik und Tragweite der Verarbeitung und die Auswirkungen auf die betroffene Person
[Falls eine automatisierte Entscheidung erfolgt, müssen Angaben zum Ablauf der Entscheidung und der Tragweite gemacht werden.]
Zusätzlich sind folgende Angaben zu machen, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
- ....................[z. B. "Ihre Daten speichern wir bis Sie uns mitteilen, dass Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten."
Bestehen eines Widerrufs, falls die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt
....................[Der Hinweis kann in diesem Fall z. B. lauten: "Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."]