Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere

 

1.

in der Bundesrepublik Deutschland

Abschnitt II

 

a)

die Einkommensteuer,

 

b)

die Körperschaftsteuer,

 

c)

die Gewerbesteuer und

 

d)

die Vermögensteuer

einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge,

Abschnitt III

die Erbschaft- und Schenkungsteuer,

Abschnitt IV

die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung;

 

2.

in Dänemark

Abschnitt II

 

a)

die Einkommensteuer an den Staat (indkomstskatten til staten),

 

b)

die kommunale Einkommensteuer (kommunale indkomstskat),

Abschnitt III

die Nachlass- und Schenkungsteuer (afgift af dødsboer og gaver),

Abschnitt IV

die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung.

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