Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und seine Majestät der König der Hellenen, von dem Wunsche geleitet, sich über die Steuern zu verständigen, denen das bewegliche Nachlaßvermögen der Deutschen in Griechenland und der Griechen in Deutschland zu unterwerfen ist, haben beschlossen, hierüber ein Abkommen zu treffen und zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:

den Herrn Freiherrn Wangenheim, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister,

Seine Majestät der König der Hellenen:

Seine Exzellenz Herrn Johannes Gryparis, Allerhöchstihren Minister der auswärtigen Angelegenheiten,

welche nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

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