Zusammenfassung
Einen engagierten Betriebsrat im Unternehmen zu haben, kann Fluch oder Segen sein. Arbeitet der Betriebsrat konträr zur Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung, kann er unter Umständen das ganze Unternehmen lahm legen. Durch die Einhaltung einiger Grundvoraussetzungen und Spielregeln kann zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat jedoch auch eine menschlich und wirtschaftlich äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit entstehen.
1 Wertschätzung als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Die Basis einer menschlich und wirtschaftlich erfolgreichen Zusammenarbeit ist die gegenseitige Wertschätzung. Wie jeder Mensch, sehnen sich auch Betriebsräte nach Anerkennung, Akzeptanz und Fairness – kurz: Wertschätzung. Diese drückt sich unter anderem in folgenden Punkten aus: Wie gehen wir miteinander um? Vertrauen wir einander? Verstehen wir die Position des anderen? Sind wir bereit, aufeinander zuzugehen und miteinander konstruktiv und lösungsorientiert zu diskutieren? Schaffen wir es, eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen?
Wertschätzung für andere Personen als Grundeinstellung drückt sich nicht nur in Worten, sondern auch in Gestik, Mimik ebenso wie in Haltung aus. Sie zeugt von Respekt und Achtung gegenüber anderen. Doch gerade die Körpersprache wird unbewusst gesteuert, und so sollte man sich bereits vor einer Begegnung über die innere Einstellung im Klaren sein, bevor negative Signale die Zusammenarbeit beeinflussen.
Der Betriebsrat muss nicht zum besten Freund werden – schließlich steht man weiterhin auf Seiten des Arbeitgebers und verfolgt dementsprechend andere Interessen – doch man sollte sich hin und wieder vor Augen führen, dass der vermeintliche Gegner nicht nur ein Hindernis sein muss, sondern oft auch eine Chance darstellt, andere Sichtweisen zu erfahren und Wege einzuschlagen, die einem vielleicht bis dato nicht möglich erschienen. Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass es viel effizienter ist, z. B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung Dinge für die ganze Belegschaft einmal vernünftig mit dem Betriebsrat zu verhandeln, als sie aufwendig individuell mit jedem Mitarbeiter einzelvertraglich regeln zu müssen.
1.1 Vertrauen
Vertrauen bildet die Grundlage einer jeden Beziehung und bedingt grundsätzlich immer ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. So ist das Vertrauen zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Man sollte sich dabei immer vor Augen halten, dass es einfacher ist, Vertrauen zu stärken, als durch Missbrauch verspieltes Vertrauen wieder zu gewinnen.
1.1.1 Verschwiegenheit
Täglich kommen die Mitarbeiter der Personalabteilung mit vertraulichen Informationen in Kontakt, die z. B. im Falle von Kündigungen an den Betriebsrat weitergegeben werden müssen. Natürlich muss man sich in solchen Fällen darauf verlassen können, dass diese Belange nicht offen an die Belegschaft getragen werden. Umgekehrt sollten für den Betriebsrat nie Zweifel bezüglich der Verschwiegenheit der Personalabteilung aufkommen.
1.1.2 Freiheiten geben
Den Betriebsrat auf Schritt und Tritt zu überwachen, trägt in keinster Weise zu einer guten Zusammenarbeit bei und zeugt nicht von entgegengebrachtem Vertrauen. Warum nicht einfach mal die Freiheit geben, das eine oder andere Thema eigenverantwortlich vorzubereiten oder umzusetzen? Natürlich auch in dem Vertrauen, dass dies im Rahmen von getroffenen Vereinbarungen geschieht.
1.2 Kommunikation
Egal wie konträr die Positionen auch sein mögen, solange eine Kommunikation zwischen Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat stattfindet, ist auch ein Kompromiss möglich. Schließlich erzeugt Reibung auch Wärme. Besonders hilfreich ist es dabei, wenn man es versteht, zwischen den Zeilen zu lesen und die Motive hinter den einzelnen Äußerungen richtig zu deuten und entsprechend zu reagieren.
1.2.1 Regelmäßigkeit
Ein regelmäßiger Informationsfluss ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehr wichtig. Der Betriebsrat möchte und sollte auf dem neusten Stand sein. Ein informierter Betriebsrat ist zu erheblich mehr Kompromissen bereit, als einer, der nur ein Rädchen im Getriebe – noch dazu ein lästiges – ist. Deswegen ist es ratsam, feste Termine für Besprechungen festzulegen. So bietet sich die Möglichkeit, Informationen frühzeitig und in stetigen Intervallen weiterzugeben. Je nach Situation und Dringlichkeit sollten darüber hinaus natürlich immer auch kurzfristige Termine vereinbart werden. Denn, was oft vergessen wird, ein Unternehmen ist wie ein kleines Dorf: Gerüchte sprechen sich schnell herum. Aus einer nicht ganz der Wahrheit entsprechenden Information wird so schnell ein mit den schlimmsten Befürchtungen gewürztes Konstrukt, das bis zum Betriebsrat oft verfälscht oder dramatisiert durchsickert und letztlich für Spannungen sorgt. Besonders in angespannten Verhandlungsphasen sollte auf eine sofortige Weitergabe der Informationen streng geachtet werden, damit sich niemand benachteiligt fühlt und die Verhandlungen eventuell durch mangelnde Informationen beeinflusst werden.
1.2.2 Mit Argumenten überzeugen
Nicht nur durch Überredung seinen Standpunkt durchbri...