Das Deutschlandstipendium

  • zählt bei familienversicherten Studenten nicht zum Gesamteinkommen[1], sofern es steuerfrei gezahlt wird. Damit kann durch das Stipendium die Einkommensgrenze in der Familienversicherung nicht überschritten werden;
  • gehört bei pflichtversicherten Studenten nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.[2] Es ist damit unabhängig von seiner Höhe beitragsfrei;
  • ist bei freiwillig versicherten Studenten[3] in voller Höhe beitragspflichtig.[4] Auch eine eventuelle Zweckbindung des Stipendiums mindert nicht die Beitragspflicht.[5]

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