Siehe auch die Anforderungen an die Grundkonzeption der Produkte in Kapitel 1, die produktübergreifenden Anforderungen an Bürostühle (Abschnitt 20) und die Übersicht über relevante Regelwerke im Anhang.

Der im Büro arbeitende Mensch verbringt einen großen Teil seiner Arbeitszeit sitzend, in einer Körperhaltung, die sich durch statische Haltearbeit und Bewegungsarmut ungünstig auswirken kann. Dynamisches Sitzen auf einem hierfür geeigneten Büroarbeitsstuhl ist daher von großer Bedeutung für Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitsleistung. Gleiches gilt für eine ergonomische Polsterung und Verstellmöglichkeiten zur Anpassung an die individuellen Anforderungen.

Hinweis

Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen gelten gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Büro wie für Telearbeit im häuslichen Umfeld (siehe Vorwort).

  Qualitätskriterien Nutzen
21.1 Generelle Anforderungen an Büroarbeitsstühle
21.1.1 Sitzmöbel müssen standsicher sein. Bei der Überprüfung sind die Angaben des Herstellers zu den maximalen Nutzergewichten zu berücksichtigen. Die Standsicherheit von Büroarbeitsstühlen muss in jeder Sitzhaltung gewährleistet sein.
21.2 Anforderungen an die Unterkonstruktion
21.2.1

Die Sitzhöhe muss verstellbar sein.

(Siehe Abschnitt 21.7 Maße)
Die auf die jeweilige Körpergröße des Nutzers bzw. der Nutzerin eingestellte Sitzhöhe ist Voraussetzung für ergonomisches Sitzen.
21.2.2 Büroarbeitsstühle müssen mit harten (zum Einsatz auf weichen Böden) und weichen Rollen (zum Einsatz auf harten Fußböden) ausgestattet werden können. Weiche Rollen erhöhen, harte Rollen reduzieren den Rollwiderstand (Arbeitssicherheit). Korrekt eingesetzte Rollen minimieren zudem den Verschleiß der Bodenbeläge.
21.3 Anforderungen an die Mechanik
21.3.1 Um das dynamische Sitzen zu ermöglichen, müssen sich Sitz und Rückenlehne synchron, d. h. in einem aufeinander abgestimmten Verhältnis, bewegen. Sie unterstützen damit die Wirbelsäule während des gesamten Bewegungsablaufs und vermeiden statische Körperhaltungen. Dynamisches Sitzen fördert häufige Haltungswechsel. Dies unterstützt eine wechselnde Belastung unterschiedlicher Muskelgruppen und die Funktionsfähigkeit der Bandscheiben.
21.3.2 Die Rückenlehne muss über einen ausreichend großen Öffnungswinkel verfügen. (Siehe Abschnitt 21.7 Maße) Dies ist Voraussetzung für eine ausreichend große Bewegungsfreiheit.
21.3.3 Der Rückenlehnenwiderstand (Andruckhärte) muss an das Körpergewicht des Nutzers bzw. der Nutzerin anpassbar sein. Das kann entweder durch eine im Sitzen bedienbare manuelle Regulierung oder durch eine automatische Gewichtsanpassung mit ergänzender Feinjustierung erreicht werden. Diese Anpassung gewährleistet den individuell richtigen Rückenlehnenkontakt.
21.3.4 Auch bei nach hinten geneigter Arbeitshaltung darf sich die Sitzflächenvorderkante nicht bzw. nur unmerklich anheben. So wird der Druck auf die Rückseite der Oberschenkel verringert und eine Behinderung des venösen Rückstroms des Blutes vermieden.
21.4 Anforderungen an die Sitzfläche
21.4.1 Die Sitzfläche soll auch in der untersten Sitzposition gefedert sein. Das vermeidet Stöße auf die Wirbelsäule beim Hinsetzen.
21.4.2 Optional: Die Tiefe der Sitzfläche soll an die Körpermaße des Nutzers bzw. der Nutzerin anpassbar sein. Dabei muss die Polsterkontur im hinteren Sitzbereich so gestaltet sein, dass kein unangenehmer Druck auf Gesäß und Steißbein entsteht. (Siehe Abschnitt 21.7 Maße) Mit der verstellbaren Sitzfläche kann die Auflagefläche für Oberschenkel und Gesäß individuell an die Körpermaße angepasst werden, und kleinere Personen finden einen ausreichenden Beckenhalt.
21.4.3 Optional: Die Sitzfläche soll als Ganzes nach vorn geneigt werden können. (Siehe Abschnitt 21.7 Maße) Eine nach vorn geneigte Sitzfläche ist bei Tätigkeiten sinnvoll, die längeres aufrechtes Sitzen erfordern. Bei gleichzeitiger Anpassung der Tischhöhe bringt sie die Wirbelsäule in ihre natürliche Doppel-S-Form.
21.5 Anforderungen an die Rückenlehne
21.5.1 Die Rückenlehne muss anatomisch geformt sein und den gesamten Rücken des Nutzers bzw. der Nutzerin abstützen. In aufrechter Sitzhaltung muss eine Lordosenstütze den Lendenwirbelbereich (Lordose) abstützen. Die anatomische Form in Verbindung mit einer individuell angepassten Lordosenabstützung reduziert die statische Haltearbeit der Rückenmuskulatur.
21.5.2 Die Lordosenabstützung muss so gestaltet und positioniert sein, dass sie den Nutzer bzw. die Nutzerin – unabhängig von der Körpergröße – in optimaler Höhe unterstützt. Dies wird durch eine Höhenverstellung oder Anpassung der Lordosenstütze selbst bzw. der gesamten Rückenlehne erreicht. (Siehe Abschnitt 21.7 Maße)
21.5.3 Optional: Die Tiefe der Lordosenstütze soll an die individuelle Rückenkontur anpassbar sein. Dadurch wird die stützende Wirkung der Rückenlehne verbessert.
21.5.4 Die Rückenlehne muss ausreichend hoch sein und bis in den Schulterbereich reichen. Hierbei darf der obere Bereich der Rückenlehne nicht derart nach vorn gezogen sein, dass ein unangeneh...

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