Siehe auch die Anforderungen an die Grundkonzeption der Produkte in Kapitel 1, die produktübergreifenden Anforderungen an Bürostühle (Abschnitt 20) und die Übersicht über relevante Regelwerke im Anhang.

Zur Arbeit am Schreibtisch und den klassischen Besprechungen sind Mischformen des Arbeitens getreten. Charakteristisch für diese Formen sind eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer der Sitzmöbel und ein vergleichsweise häufiger Wechsel der Personen. Somit kann auf einige für Büroarbeitsstühle typische Einstellmöglichkeiten verzichtet werden. Als Alternative zum Einsatz von Büroarbeitsstühlen wurde daher eine neue Generation von Bürostühlen entwickelt, die einen hohen Sitzkomfort mit einfachen Formen des dynamischen Sitzens verbinden.

Aufgrund eines weniger technischen Designs eignen sich Produkte dieser Kategorie auch beim mobilen Arbeiten im Homeoffice als Alternative zu Büroarbeitsstühlen. Für häufiges Arbeiten zu Hause wird der Einsatz von Büroarbeitsstühlen der Anforderungskategorie 21 empfohlen.

  Qualitätskriterien Nutzen
23.1 Generelle Anforderungen an Drehstühle für Kommunikationsbereiche bzw. für mobiles Arbeiten im Homeoffice
23.1.1 Sitzmöbel müssen standsicher sein. Bei der Überprüfung sind die Angaben des Herstellers zu den maximalen Nutzergewichten zu berücksichtigen. Die Standsicherheit von Drehstühlen zum Einsatz in Kommunikationsbereichen im Büro oder für mobiles Arbeiten im Homeoffice muss in jeder Sitzhaltung gewährleistet sein.
23.2 Anforderungen an die Unterkonstruktion
23.2.1 Die Drehstühle müssen mit einer Sitzhöhenverstellung ausgestattet sein. (Siehe Abschnitt 23.6 Maße) Damit können Nutzer und Nutzerinnen die für sie optimale Sitzhöhe einnehmen.
23.2.2 Die Drehstühle sollen mit harten (zum Einsatz auf weichen Böden) und weichen Rollen (zum Einsatz auf harten Fußböden) ausgestattet werden können. Weiche Rollen erhöhen, harte Rollen reduzieren den Rollwiderstand (Arbeitssicherheit). Korrekt eingesetzte Rollen minimieren zudem den Verschleiß der Bodenbeläge.
23.3 Anforderungen an die Sitzdynamik
23.3.1 Sitz und Rückenlehne müssen dem Nutzer bzw. der Nutzerin einen hohen Sitzkomfort bieten. Dafür muss die Rückenlehne einen ausreichenden Bewegungsspielraum aufweisen, um auch ein entspanntes Zurücklehnen zu ermöglichen. Damit werden statische Körperhaltungen vermieden und die natürliche Bewegung des Menschen unterstützt. Dynamisches Sitzen fördert häufige Haltungswechsel. Dies unterstützt eine wechselnde Belastung unterschiedlicher Muskelgruppen und die Funktionsfähigkeit der Bandscheiben.
23.3.2 Optional: Sitz und Rückenlehne sollen sich synchron, d. h. in einem aufeinander abgestimmten Verhältnis, bewegen. Ein sich synchron zur Rückenlehne bewegender Sitz erhöht den Sitzkomfort und entlastet die Sitzbeinhöcker.
23.4 Anforderungen an Sitz und Rückenlehne
23.4.1 Die Sitzfläche muss angemessen breit und tief sein. (Siehe Abschnitt 23.6 Maße) Das ist die Voraussetzung, damit Personen mit unterschiedlichen Körpermaßen bequem sitzen können.
23.4.2 Die Rückenlehne muss anatomisch geformt sein und den Lendenwirbelbereich gezielt abstützen (Lordosenabstützung). Die anatomische Form reduziert die statische Haltearbeit der Rückenmuskulatur.
23.4.3 Die Rückenlehne muss ausreichend hoch sein und bis in den Schulterbereich reichen. Hierbei darf der obere Bereich der Rückenlehne nicht derart nach vorn gezogen sein, dass ein unangenehmer Druck auf den Rücken des Nutzers oder der Nutzerin ausgeübt wird. (Siehe Abschnitt 23.6 Maße) Die Abstützung des Schulter-Nacken-Bereichs entlastet Wirbelsäule und Muskulatur.
23.5 Anforderungen an die Armlehnen
23.5.1 Die Drehstühle müssen mit Armlehnen angeboten werden. Ihre Höhe muss für eine möglichst große Zahl von Personen ergonomisch zuträglich sein. (Siehe Abschnitt 23.6 Maße) Armlehnen entlasten den Schultergürtel. Außerdem erleichtern sie das Aufstehen und Hinsetzen.
23.5.2 Die lichte Weite zwischen den Armlehnen muss so dimensioniert sein, dass sie für eine möglichst große Zahl von Nutzern und Nutzerinnen ergonomisch zuträglich ist. (Siehe Abschnitt 23.6 Maße) Das bietet den Nutzern und Nutzerinnen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie eine geeignete Unterstützung der Schulter- und Nackenmuskulatur und unterstützt so eine ergonomisch günstige Sitzhaltung.
23.6 Maße  
Maß Messpunkte Mindestanforderungen[1]
   

Messung nach

DIN EN 1335-1:2002

Messung nach

DIN EN 1335-1:2020
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
a) Mindestverstellbereich der Sitzhöhe  

100 mm

Der Verstellbereich muss den Maßbereich von 420 bis 510 mm umfassen.

100 mm

Der Verstellbereich muss den Maßbereich von 420 bis 510 mm umfassen.
b) Tiefe der Sitzfläche, nicht verstellbar   Zwischen 380 und 440 mm Zwischen 425 und 485 mm
b) Mindestverstellbereich der Sitzfläche bei verstellbarer Sitztiefe Sitzvorderkante bis Rückenlehnen- vorderkante

50 mm

Der Verstellbereich muss den Maßbereich von 400 bis 420 mm umfassen.

50 mm

Der Verstellbereich muss den Maßbereich von 425 bis 445 mm umfass...

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