Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe verwendet:
1. |
Äußerer Schulbereich, siehe Schulsachkostenträger |
2. |
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. |
3. |
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. |
4. |
Arbeitsablauf bezeichnet die räumliche und zeitliche Abfolge des Zusammenwirkens von Mensch, Arbeitsmittel, Material, Energie und Informationen an einem bestimmten Arbeitsplatz. |
7. |
Arbeitsverfahren ist die Gesamtheit der Tätigkeiten von Versicherten zur Erzielung eines bestimmten Arbeitsergebnisses. |
8. |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, siehe Arbeitsmedizinische Untersuchungen |
15. |
Ehrenamtlich tätig ist eine Person, die ein ihr übertragenes Amt ausübt, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen. |
16. |
Einrichtungen sind insbesondere Gebäude oder Gebäudeteile und die für deren Betrieb notwendige Gebäudetechnik sowie die darin zu installierenden bzw. installierten Arbeitsmittel und Anlagen. |
17. |
Eignungsuntersuchungen, siehe Arbeitsmedizinische Untersuchungen. |
18. |
Fremdunternehmen ist ein Unternehmen, das auf einer Betriebsstätte tätig wird, für die ein anderer Unternehmer verantwortlich ist. Fremdunternehmer können auch Subunternehmer sein. |
19. |
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken. |
21. |
Gegenseitige Gefährdungen liegen vor, wenn s... |
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