Dem Verantwortlichen werden durch die DSGVO zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Die Erfüllung dieser Informationspflichten wird insbesondere dann relevant, wenn die Personalakte digital geführt werden soll. Hier ist der Beschäftigte z. B. über etwaig eingesetzte Drittanbieter oder den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten zu informieren. Häufig erfolgt die Erteilung der Information im Rahmen des "Onboarding-Prozesses "eines Mitarbeiters durch Verweis auf eine "Mitarbeiter-Datenschutzinformation" im Intranet oder das Aushändigen eine Kopie der Information.

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