Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Dienstwagen zurückzugeben. Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Dienstwagens nicht gestattet worden, kann der Arbeitgeber den Dienstwagen jederzeit herausverlangen. Wurde die Privatnutzung gestattet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nutzung des Dienstwagens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die private Nutzung ist Teil der Vergütung, auf die der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch hat.

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