Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung umfasst der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen, wie z. B. den Geldwert der privaten Nutzung eines Dienstwagens.[1] Der geldwerte Vorteil einer Dienstwagennutzung zählt zu den Einkünften für die Berechnung für das Elterngeld.[2]

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