Die Norm erwähnt zwei Schwerpunktbereiche: Verhaltensbeobachtungen und Eignungsinterviews. Die Beteiligten "benötigen Kenntnisse über Rahmenbedingungen von Verfahren zur mündlichen Informationsgewinnung, über einschlägige Evaluationen sowie über die Themenbereiche: Verhaltensbeobachtungen und Verhaltensbeurteilungen sowie den Bereich Eignungsinterview". Die persönliche Qualifikation der "Mitwirkenden" hat der "Verantwortliche" zu überprüfen und ggf. durch weitere Schulung zu vervollständigen.

Darüber hinaus werden die Qualifikationen besonders von Beobachtern im AC beschrieben.

Werden "Sachverständige", z. B. der potenzielle Fachvorgesetzte in das Verfahren mit einbezogen, stellt die Norm keine Qualitätsanforderungen, wenn sie mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten.

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