Auch in Bewerbungsgesprächen ist auf einen diskriminierungsfreien Ablauf zu achten. Für den Arbeitgeber gibt es insbesondere Grenzen des Fragerechts. Rechtlich unzulässige Fragen müssen von den Bewerbenden nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ein bekanntes Schulbeispiel für eine unzulässige Frage ist die Frage nach der Schwangerschaft oder Kinderwunsch.

 
Praxis-Tipp

Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Ablaufs

Für die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen bedeutet dies, dass eine Vorbereitung des Bewerbungsgesprächs erfolgen sollte. Zu empfehlen ist eine Fokussierung der Fragen auf das sachliche Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle. Um späteren Missverständnissen im Hinblick auf behauptete Diskriminierungen begegnen zu können, ist es ratsam, Gesprächsnotizen über das Bewerbungsgespräch anzufertigen. Liegt ein Gedächtnisprotokoll vor, kann der Arbeitgeber die Geschehensabläufe zu späteren Zeitpunkten noch nachvollziehen.

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