Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Studenten die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen zu ermöglichen. Das bedeutet: Für die Theoriephasen müssen Freistellungen vereinbart und die Arbeitszeiten auf die zeitlichen Anforderungen des Studiums abgestimmt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge