Arbeitgeber müssen in der Anmeldung zur Sozialversicherung zusätzlich angeben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte oder Lebenspartner besteht.[1] Dadurch wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen