Begriff

Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (EÜG).

Lohnsteuer: Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz an den Eignungsübenden sind nach § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei.

Sozialversicherung: Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen regeln die §§ 8, 8a, 9 und 10 EÜG.

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