Zusammenfassung
Eignungsuntersuchungen werden durchgeführt, um zu ermitteln, ob eine Person aus gesundheitlicher Sicht in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Sie beziehen sich auf spezifische Anforderungen, die für die Erfüllung einer spezifischen Aufgabe oder Tätigkeit an einem definierten Arbeitsplatz notwendig sind. Ziel ist es, festzustellen, ob der Beschäftigte sowohl körperlich als auch geistig die Voraussetzungen erfüllt, um die Tätigkeit auszuführen, ohne die eigene Gesundheit oder die Sicherheit anderer zu gefährden. Da Eignungsuntersuchungen in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte eingreifen können, unterliegen ihre Durchführung und Anordnung einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften.
1 Tauglichkeit und Eignung
1.1 Definition, Sinn und Zweck
Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilungen dienen dem Nachweis der körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und fachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung einer konkreten Aufgabe bzw. der Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz. Sie dienen vorrangig den Interessen des Arbeitgebers, wie der Produktivität, aber auch der Unfallverhütung und dem Fremd-/Drittschutz, und sind gelegentlich ein Mittel der Personalauswahl. Sie werden überwiegend mit Vorschriften des Arbeitsrechts begründet, sollen aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Ausdruck bringen.
1.2 Unterschiede zwischen Tauglichkeit und Eignung
Tauglichkeit und Eignung werden im Arbeitsleben häufig synonym verwendet, wenngleich sie sich in Nuancen dennoch unterscheiden und mit "Eignung" der Sachverhalt umfassender beschrieben wird:
Tauglichkeit (Alternativurteil) |
Eignung (graduierende Aussage) |
= das Vorhandensein der |
= das Vorhandensein solcher |
Mindestvoraussetzungen (physisch, psychisch), |
(spezieller) Voraussetzungen (physisch, psychisch), |
um eine konkrete Aufgabe/Belastung |
dass eine konkrete Aufgabe/Belastung |
- mit akzeptablem Ergebnis und
- mit einer Beanspruchungsintensität ohne Gesundheitsrisiko
|
in besonderer Weise, z. B.
- in besonderer Qualität,
- mit besonders geringem Zeitaufwand,
- mit besonders günstigem Aufwand-Nutzen-Verhältnis,
- mit besonderer Leistungsstabilität
|
zu bewältigen. |
bewältigt werden kann. |
Fahrerlaubnis
Treffend kann man Tauglichkeit und Eignung am Beispiel der Fahrerlaubnis differenzieren. Dazu ist in § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."
Vor Erteilung der Fahrerlaubnis wird daher geprüft: |
Nach Entzug der Fahrerlaubnis (z. B. wegen Alkohol oder Drogenmissbrauch) wird geprüft: |
Tauglichkeit |
Eignung |
Durch eine allgemeine Prüfung der Fahrtauglichkeit mit
- körperlicher Eignung (z. B. meist Sehtest) und
- Nachweis der Befähigung zum Führen von Kfz (Fahrprüfung)
|
Wiederherstellung der Fahreignung u. a. durch
- Nachweis der charakterlichen Eignung durch MPU-Gutachten (interdisziplinär Verkehrsmediziner und -psychologe)
|
als Mindestvoraussetzungen (physisch, psychisch), |
als (spezielle) Voraussetzungen (physisch, psychisch), |
um den Führerschein zu erhalten. |
um den Führerschein zurückzuerhalten. |
Eignungsuntersuchungen und -tests verfolgen eine "eignungsdiagnostische Strategie". Dabei wird zunächst ermittelt, welche Anforderungen der Beruf, die Maßnahme oder die Tätigkeit an den Beschäftigten stellt. Anschließend werden die Ressourcen und Potenziale einer Person (z. B. körperliche Verfassung, Einstellungen, Persönlichkeitsmerkmale, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten) bewertet. Dies geschieht hauptsächlich mit psychologischen Testverfahren; ergänzend werden auch leistungsphysiologische Tests eingesetzt. Sie sind meist standardisiert und werden wissenschaftlich begleitet und validiert.
Sofern die Tauglichkeit oder Eignung nicht auf andere Weise (z. B. durch Wissens- oder Praxistests) festgestellt werden kann, bedienen sich die Arbeitgeber in der Leistungsphysiologie gutachterlicher arbeitsmedizinischer Untersuchungen durch geeignete Ärzte für Arbeitsmedizin oder anderer Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, die die Anforderungen des Arbeitsplatzes in ihre gutachterliche Beurteilung mit einfließen lassen.
2 Unterschiede zwischen Eignung und Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind seit 2008 durch die ArbMedVV vorgeschrieben und im Betrieb weit häufiger als Eignungsuntersuchungen. Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge ergänzen die technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und überprüfen, ob die ausgeübte Tätigkeit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten da...