BMF, Schreiben v. 29.11.2002, IV A 5 - S 2283 - 133/02, BStBl I 2002, 1352

Verschiebung der Steuerentlastungsstufe des Jahres 2003 auf das Jahr 2004 durch das Flutopferentschädigungsgesetz vom 19.9.2002 (BGBl 2002l S. 3651)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr auf das Jahr 2004 die mit BMF-Schreiben vom 27.9.2001 (BStBl 2001l S. 635) veröffentlichten Einkommensteuer-Grundtabelle 2002 und Einkommensteuer-Splittingtabelle 2002 auch für das Jahr 2003 anzuwenden sind.

Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangsfrist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Einkommensteuer-.479.htm zur Verfügung.

 

Normenkette

EStG § 32a

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 1352

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