BMF, Schreiben v. 18.12.2003, l A 5 - Vw 7216 - 16/03/IV C 5 - S 2361 - 238/03, BStBl I 2003, 768
Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) |
Bezug: BMF-Schreiben vom 13.11.2003, l A 5 – Vw 7216 – 216/03/IV C 5 – S 2361 – 13/03 (BStBl 2003 I S. 603)
Der mit BMF-Schreiben vom 13.11.2003 (BStBl 2003 I S. 603) bekannt gemachte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer muss aufgrund der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert werden.
Der hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersandte Programmablaufplan berücksichtigt den geänderten Einkommensteuertarif, die Streichung des Haushaltsfreibetrags und die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro in der Steuerklasse II sowie die Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 920 Euro.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangsfrist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter (http://www.bundesfinanzministerium.de/lohnsteuer;621.htm) zur Verfügung.
Anlagen: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).
Erstellen der Lohnsteuertabellen 2004 |
Tabellensteuerung |
(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2003, 768
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