Für den selbstständigen Dienstvertrag sind aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht die folgenden Merkmale typisch:

  • Erbringung der vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers,
  • keine Erfolgsgarantie für die Dienstleistung,
  • Entgelt nicht an einen bestimmten Erfolg, sondern nur an die ordnungsmäßige Erbringung der Dienstleistung geknüpft,
  • keine Eingliederung des Auftragnehmers in die betriebliche Organisation des Auftraggebers,
  • keine arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers.

Diese Merkmale können zur Beurteilung des einzelnen Vertragstyps herangezogen werden; letztendlich kommt es hier wiederum auf den Einzelfall an, der anhand der Gesamtumstände zu beurteilen ist.

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