Begriff

Die Einzugsstelle ist im deutschen Sozialversicherungssystem diejenige Stelle, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet.

Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (in der Funktion als Träger der Minijob-Zentrale).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten der Einzugsstellen sind in den §§ 28h bis 28n SGB IV geregelt.

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