Entgeltgruppe E 1
Qualifikationsmerkmale:
Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, die keine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgeltgruppe E 2
Qualifikationsmerkmale:
Gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Ausbildungsstand.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, die geringe berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgeltgruppe E 3
Qualifikationsmerkmale:
a) |
Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss oder |
b) |
ein gleichwertiger, durch mehrjährige Berufspraxis oder durch Qualifizierung erworbener Ausbildungsstand, der einen Einsatz als Fachkraft rechtfertigt. |
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten, die allgemeine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.
Entgeltgruppe E 4
Qualifikationsmerkmale:
Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach konkreter Anweisung anforderungsgerecht ausgeführt werden.
Entgeltgruppe E 5
Qualifikationsmerkmale:
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbständig ausgeführt werden.
Entgeltgruppe E 6
Qualifikationsmerkmale:
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt werden.
Entgeltgruppe E 7
Qualifikationsmerkmale:
Einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten, staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis.
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden.
Entgeltgruppe E 8
Qualifikationsmerkmale:
a) |
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle oder |
b) |
einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie herausragenden Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. oder |
c) |
staatlich geprüfter Techniker mit Berufspraxis als Techniker. |
d) |
abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium ohne Berufspraxis als Ingenieur. |
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien stets eigenverantwortlich ausgeführt werden oder in anordnender bzw. beaufsichtigender Funktion auf Teilgebieten kaufmännischer oder technischer Sachbearbeitung.
Entgeltgruppe E 9
Qualifikationsmerkmale:
a) |
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit Berufspraxis als Meister oder |
b) |
einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie herausragenden Fachkenntnissen auf verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit einer einschlägig anerkannten Fortbildung oder |
c) |
staatlich geprüfter Techniker mit langjähriger Berufspraxis als Techniker. |
d) |
abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium als Ingenieur. |
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeit in der Funktion eines Gruppenleiters bzw. einer eigenständigen kaufmännischen oder technischen Sachbearbeitung.
Entgeltgruppe E 10
Qualifikationsmerkmale:
a) |
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger Berufspraxis als Meister oder |
b) |
anderer gleichwertiger Abschluss und umfassende Berufspraxis in einem einzelnen Geschäftsfeld des Betriebes oder |
c) |
abgeschlossenes Hoch- und Fachhochschulstudium mit Berufspraxis als Ingenieur. |
Tätigkeitsmerkmale:
Tätigkeit in der Funktion eines Montageleiters bzw. einer kaufmännischen oder technischen Sachgebietsleitung, die selbständige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangt.
Entgeltgruppe E 11
Qualifikationsmerkmale:
a) |
Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und langjähriger Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt") oder |
b) |
anderer gleichwertiger Abschluss und langjährige Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z.B. "Betriebswirt des Handwerks" oder "Technischer Betriebswirt") oder |
c) |
abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium mit langjähriger Berufspraxis als Ingenieur und betriebswirtschaftlicher Qualifikation. |