Entgelt-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Thüringen, 03.11.2020 (AVE-Anfang: 01.01.2021; AVE-Ende: 30.09.2022)
Nummer: 256001600033
Klassifizierung: Entgelt-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Thüringen
Geltungsbereich: Arbeiter und Angestellte
Datum: 03. November 2020
Vorgänger: 2560016.00031
Nachfolger: 256001600034
AVE
AVE Anfang 01. Januar 2021
AVE Ende 30. September 2022
Fundstelle: Bundesanzeiger vom 19. Mai 2021
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Vom 23. April 2021
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit den Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S.1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348 geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Thüringer Tarifausschuss der
Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen vom 3. November 2020,
– gültig ab 1. Januar 2021, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2022 –
abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Thüringen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –, Landesbezirk Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Karl-Liebknecht-Straße 30 – 32, 04107 Leipzig
für die §§ 1, 2 Abschnitt I bis III, 3, 5, 6, 14, 16, 17 rückwirkend zum 1. Januar 2021 und für § 4 Nummer 1 bis 3 ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit den weiter untenstehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für den Freistaat Thüringen;
fachlich: für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilungen gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags eingesetzt werden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:
Die §§ 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 15 sind von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen.
Der Tarifvertrag ist in der Anlage mit Ausnahme der nicht von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen abgedruckt. Alle aufgeführten Berufsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Arbeitnehmer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie