Entgelt-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Thüringen, 10.08.2022 (AVE-Anfang: 01.10.2022; AVE-Ende: 31.12.2023)
Nummer: 256001600034
Klassifizierung: Entgelt-TV
Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Thüringen
Geltungsbereich: Arbeiter und Angestellte
Datum: 10. August 2022
Vorgänger: 256001600033
Nachfolger: 256001600034
AVE
AVE Anfang 01. Oktober 2022
AVE Ende 31. Dezember 2023
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B12 vom 13. März 2023
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Vom 17. Februar 2023
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S.1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Thüringer Tarifausschuss der
Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen vom 10. August 2022,
- gültig ab 1. Oktober 2022, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2023 -
abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Thüringen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –, Landesbezirk Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Karl-Liebknecht-Straße 30 – 32, 04107 Leipzig
für die §§ 1, 2 Vergütungsgruppe I bis III, 3, 4 Nummer 1 bis 3, 5, 6, 14, 16, 17 mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 und für § 4 Nummer 4 ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit den weiter untenstehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für den Freistaat Thüringen
fachlich:
für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilungen gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Nicht erfasst sind jedoch folgende Sicherheitsdienstleistungen:
- Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb,
- Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste,
- Sicherheitsmaßnahmen an Verkehrsflughäfen nach dem Luftsicherheitsgesetz
persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags eingesetzt werden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:
Die §§ 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 15 sind von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Der Tarifvertrag ist in der Anlage mit Ausnahme der nicht von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen abgedruckt. Alle aufgeführten Berufsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Arbeitnehmer.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie