Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Beim Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitgebern gibt es bereits einige Anwendungen.

  • Gesonderte Meldung nach § 194 SGB IV

    Hier fordert die Rentenversicherung die Entgeltdaten für Personen kurz vor dem Renteneintritt an. In der Regel für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn. Damit soll ein nahtloser Übergang zwischen Entgeltzahlung und Rentenzahlung sichergestellt werden.

  • Entgeltabfrage für Zuzahlungsbefreiungen

    Bei Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung spielt das Einkommen hinsichtlich einer Zuzahlung des Versicherten eine Rolle. Die mögiche Befreiung von der Zuzahlung wird – mit Einwilligung des Betroffenen – von der Rentenversicherung durch Abfrage der Entgelte beim Arbeitgeber geprüft. Anforderung und Rückmeldung der Daten erfolgen elektronisch.

  • Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld

    Hier wird die Rentenversicherung im Auftrag der für das Elterngeld zuständigen Behörde tätig. Sie fordert die notwendigen Entgeltdaten beim Arbeitgeber elektronisch an und leitet diese anschließend an die jeweilige Behörde weiter.

Die hier beschriebenen Verfahren sind bereits für die Arbeitgeber obligatorisch. Weitere Anwendungen seitens der Rentenversicherung sind in Vorbereitung.

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