Mit diesem Verfahren können die Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das sind
- Arbeitsbescheinigungen
- EU-Arbeitsbescheinigungen
- Nebeneinkommensbescheinigungen
Das Verfahren ist ab 1.1.2023 für die Arbeitgeber obligatorisch.
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