Mit diesem Verfahren können die Arbeitgeber einige Bescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das sind

  • Arbeitsbescheinigungen
  • EU-Arbeitsbescheinigungen
  • Nebeneinkommensbescheinigungen

Das Verfahren ist ab 1.1.2023 für die Arbeitgeber obligatorisch.

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