Entgeltgruppe 14

Tierärztinnen und Tierärzte.

Entgeltgruppe 15

  1. Fachtierärztinnen und Fachtierärzte mit entsprechender Tätigkeit.
  2. Tierärztinnen und Tierärzte, denen mindestens fünf Tierärztinnen oder Tierärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung)

Protokollerklärung:

Bei der Zahl der unterstellten Tierärztinnen oder Tierärzte zählen gegen Stundenvergütung tätige Tierärztinnen und Tierärzte, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich zur Arbeitsleistung herangezogen werden, und gegen Stückvergütung tätige Tierärztinnen und Tierärzte nicht mit.

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