Tarifrunde 2022 im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatten am 20.6.2022 mitgeteilt, dass die Mitgliederversammlung der VKA den Tarifabschluss für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst vom 18.5. 2022 bestätigt hat. Auch die zuständigen Gremien der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion hätten der Tarifeinigung ihre Zustimmung erteilt. Am 18.5.2022 hatten die VKA und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) erzielt.
Nun wurden auch die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen, in denen Detailfragen geklärt und die Tarifeinigung in die Form von Änderungsvereinbarungen und Änderungstarifverträgen gefasst wurde. Am 4.11.2022 wurden von der VKA die durchgeschriebenen Fassungen der Tarifverträge veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte der Einigung im Sozial- und Erziehungsdienst 2022 sind:
Regenerationstage
Alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr. Dies gilt ab 1.1.2022 und bezieht sich auf eine 5-Tage-Woche. Wenn Beschäftigte mit einer geringeren Anzahl wöchentlicher Arbeitstage arbeiten, vermindert sich die Anzahl der Regenerationstage entsprechend. So vermindert sich z. B. die Zahl der Regenerationstage bei einer 4-Tage-Woche nicht (4/5 x 2 = 1,6; gerundet: 2), bei einer 3-Tage-Woche besteht Anspruch auf einen Regenerationstag (3/5 x 2 = 1,2; gerundet: 1).
SuE-Zulage
Rückwirkend zum 1.7.2022 erhalten die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a (u.a. Erzieherinnen und Erzieher) eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 bei Tätigkeiten in der Fallgruppe 6) erhalten rückwirkend zum 1.7.2022 eine Zulage in Höhe von 180 Euro.
Für Teilzeitbeschäftigte gilt § 24 Abs. 2 TVöD. Die SuE-Zulage wird also in dem Umfang ausgezahlt, der dem Anteil der jeweils individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Auch geringfügig Beschäftigte erhalten die SuE-Zulage, wenn sie in den o.a. Entgeltgruppen eingruppiert sind.
Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD und der Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD muss die SuE-Zulage berücksichtigt werden. Außerdem ist die SuE-Zulage zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Umwandlungstage
Die SuE-Zulage kann auf Antrag der Beschäftigten zu einem Teil in Freizeit umgewandelt werden (maximal 2 Arbeitstage pro Kalenderjahr).
Die Umwandlungstage müssen von den Beschäftigten in Textform bis zum 31. Oktober (für das Jahr 2023 bis zum 30. November 2022) für das folgende Kalenderjahr geltend gemacht werden. Die Beantragung der konkreten Umwandlungstage muss danach mit einer Frist von 4 Wochen in Textform erfolgen. Die Lage der Umwandlungstage soll sich nach den Wünschen der Beschäftigten richten. Die Arbeitgeber können aber den Wunsch, die Umwandlungstage an einem bestimmten Datum zu nehmen, aus dringenden betrieblichen bzw. dienstlichen Gründen zurückweisen. Die Arbeitgeber müssen spätestens 2 Wochen vor dem beantragten Zeitpunkt des beantragten Umwandlungstag über den Antrag entscheiden.
Änderungen in der Entgeltordnung
In der Entgeltordnung wurden Änderungen bei der Eingruppierung von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern in Werkstätten (EG S 7 und EG S 8a), von Erzieherinnen und Erziehern (EG S 8b und EG S 9), von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie von Sozial- und Heilpädagoginnen und Sozial- und Heilpädagogen (EG S 12 und EG S 14) vereinbart.
Anpassung der Stufenlaufzeiten
Die bestehenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1.10.2024 an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Damit gelten für die SuE-Beschäftigten für das Erreichen der jeweils nächsten Erfahrungsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe keine verlängerten Stufenlaufzeiten und keine vorgezogenen Endstufen mehr. So steigen die Gehälter künftig schneller als bisher.
Inkrafttreten und Laufzeit der Tarifeinigung
Die Regelungen treten zum 1.7.2022 in Kraft und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2026.
Reichweite der Einigung
Die Vereinbarung gilt für Beschäftigte in allen Bundesländern außer in Berlin. In der Hauptstadt haben nach Verdi-Angaben andere Tarifregelungen Vorrang. Die Gewerkschaften gehen aber davon aus, dass die Ergebnisse auch auf Beschäftigte anderer Bereiche „ausstrahlen“ dürften.
Mehr zu diesem Thema:
Video:
"Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)"
Referent: RA Christian Wäldele
Dauer: ca. 90 Minuten
Weitere Informationen finden Sie hier.
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angenommen ein(e) Beschäftigte(r) entschließt sich, einen Teil der SUE-Zulage in einen freien Tag umzuwandeln. Was passiert mit der Zulage, wenn die beschäftigte Person gerade an diesem Tag krank ist? Diesbezüglich habe ich sowohl die Rechtsauffassung gelesen, dass die Zulage gekürzt wird, als auch, dass die Zulage nicht zu kürzen ist. Klar scheint zu sein, dass der Anspruch auf diesen Regenerationstag infolge von Krankheit nicht mehr besteht.
Vielen lieben Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf B.
aus dem Tarifvertrag geht hervor, dass die SuE-Zulage zusatzversorgungspflichtig ist. Kann davon ausgegangen werden, dass die SuE-Zulage auch sozialversicherungspflichtig ist?
Geringfügig Beschäftigte erhalten die SuE-Zulage, wenn sie in den o.a. Entgeltgruppen eingruppiert sind. Ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit Berechnungsgrundlage für die SuE-Zulage? oder die tatsächliche Arbeitszeit?
Besteht ein Anspruch auf die volle SuE-Zulage, wenn der Mitarbeiter*innen für einen vollen Monat im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit oder Krank ohne Lohnfortzahlung ist? Und hat der Mitarbeiter*innen einen vollen Anspruch auf die SuE-Zulage, wenn er nur für einzelne Tage in einem Monat Entgelt bezogen hat?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Becker
liegt die Bestätigung der Arbeitgeberseite inzwischen vor? Gibt / gab es bereits Informationen von Ihnen zum endgültigen Abschluss der Redaktionsverhandlungen?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg
die Bestätigung der Arbeitgeberseite liegt leider noch nicht vor. Sobald es einen neuen Stand gibt, werden wir berichten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Haufe Online Redaktion Öffentlicher Dienst
den Medien zu folge sind die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen.
Wann kann damit gerechnet werden, dass Informationen zu dem endgültigen Abschluss der Redaktionsverhandlungen und die Hinweise zur Umsetzung von Ihnen herausgeben werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Becker
der dbb hat zwar schon berichtet, dass die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind. Es steht allerdings noch die Bestätigung der Arbeitgeberseite aus. Sobald diese vorliegt, werden wir Informationen zum endgültigen Abschluss der Redaktionsverhandlungen herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Haufe Online Redaktion Öffentlicher Dienst
ist Ihnen schon bekannt wann die Redaktionsverhandlungen stattfinden werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Becker
nach unseren Informationen finden die Redaktionsverhandlungen im Juli und August statt. Wir werden berichten, wenn es einen neuen Stand gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Haufe Online Redaktion Öffentlicher Dienst