Einigung in der TVöD-Tarifrunde von Gewerkschaften bestätigt
Am 22. April 2023 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen geeinigt. Die Tarifeinigung orientiert sich an der Empfehlung der Schlichtungskommission vom 14. April 2023. Am 17. Mai 2023 haben die Bundestarifkommissionen von ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion den Tarifabschluss bestätigt.
TVöD-Tarifrunde 2023: Eckpunkte der Tarifeinigung
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Regelungen geeinigt:
- Die Beschäftigten bekommen ein Inflationsausgleichsgeld, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro gezahlt. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
- Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (sog. Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab 1. März 2024 um 150 Euro angehoben.
- Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten.
- Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
VKA: Kompromiss teuer, aber vertretbar
Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA, sagte nach der Tarifeinigung: „Auf Basis der in der vergangenen Woche erfolgten Schlichtungsempfehlung haben wir heute Abend endlich die Tarifeinigung erzielen können. Hierbei handelt es sich für die kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Milliarden Euro zwar um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten. Denn auf die kommunalen Arbeitgeber kommen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu. Mit der für uns so wichtigen langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser wichtiges Ziel der Planungssicherheit erreicht. Die Entgelte unserer Beschäftigten erhöhen sich letztlich um bis zu 17 Prozent, was wiederum die Attraktivität der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich erhöht. Alles in allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss.“
Gewerkschaften: Kompromiss an der Schmerzgrenze, aber beachtliches Ergebnis
„Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, erklärte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke. Positiv sei jedoch, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde. Die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“ Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen. Dazu gehöre die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen.
Dbb-Chef Ulrich Silberbach kommentierte die schwierigen Verhandlungen folgendermaßen: „Einkommensrunden sind immer zäh. Aber dieses Mal war es besonders kniffelig.“ Das Ergebnis könne sich aber durchaus sehen lassen. „3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden. Angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen ist das eine echte Hausnummer. Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent“
2,6 Millionen Tarifbeschäftigte betroffen
Betroffen von den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind Angehörige etlicher Berufe - unter anderem Erzieherinnen, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Krankenschwestern, Verwaltungsangestellte, Altenpflegerinnen, Klärwerksmitarbeiter, Förster und Ärzte. Es geht um das Einkommen von über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber und 134.000 des Bundes. Auf die Beamtinnen und Beamten soll das Ergebnis nach dem Willen der Gewerkschaften übertragen werden.
Wie geht es weiter?
Nach der Bestätigung des Tarifabschlusses durch die Bundestarifkommissionen von ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion am 17. Mai 2023 stehen nun die Redaktionsverhandlungen an. In den Redaktionsverhandlungen werden Detailfragen geklärt und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst. Die Redaktionsverhanldungen sind ab Juni 2023 geplant.
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