Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte 2024

Nach der Tarifrunde TV-L für die Tarifbeschäftigten der Länder wird das Verhandlungsergebnis regelmäßig auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten übertragen. Wann und wie dies geschieht, hängt jedoch vom einzelnen Bundesland ab. Einen neuen Stand gibt es in Sachsen-Anhalt.

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 9. Dezember 2023 unter anderem auf eine Erhöhung der Entgelte zwischen 8 und 16 Prozent sowie auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie verständigt.

Tariferhöhung TV-L 2024 für Tarifbeschäftigte

Die Entgelte der Beschäftigten werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Außerdem erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro im Dezember 2023, danach in zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.

Übersicht zu Besoldungsanpassungen für Beamte in den einzelnen Bundesländern

Diese Zusammenstellung zeigt, wann in welchem Bundesland auch die Einkommen der Beamtinnen und Beamten steigen sollen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat die Landesregierung entschieden, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.

Die Fraktionen von Grünen und CDU einigten sich im März 2024 mit dem Finanzministerium darauf, dass die Einkommen ab 1.11.2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro steigen.

Zum 1.2.2025 folgt zudem eine lineare Entgelterhöhung von 5,5 Prozent. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes übernommen.

Am 26.6.2024 wurde der Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vorgelegt.

 Bayern

In Bayern wird das Tarifergebnis wie folgt auf die Beamtinnen und Beamten übertragen:

  • Inflationsausgleichszahlung von 1.800 Euro bei Vollzeit, 1.000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter und 600 Euro für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger
  • Inflationsausgleichszahlung von 120 Euro monatlich von Januar bis Oktober 2024, 50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter und 30 Euro für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger
  • Ab 1.11.2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter) und der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76%
  • Ab 1.2.2025: Lineare Anpassung von 5,5% (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge und Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung entsprechend des Ruhegehaltssatzes

Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom 8.7.2024 wurde am 15.7.2024 verkündet.


Berlin

Nach Mitteilung des dbb Berlin hat  das Berliner Abgeordnetenhaus am 22.2.2024 das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG) beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses für die Landesbediensteten  vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Anders als die  einmalige Corona-Sonderzahlung, die 2022 den aktiv Beschäftigten für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gewährt wurde, wird die steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung auch Versorgungsempfängern/innen prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz zugute kommen.

Im Einzelnen erhalten Beamtinnen und Beamte rückwirkend für den Monat Dezember 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1800 Euro.  Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld werden 1000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräften bemisst sich  die Sonderzahlung an ihrem Teilzeitumfang.

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erhalten Beamte  monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, Anwärter  werden 50 Euro ausbezahlt.  Teilzeitkräfte erhalten den Betrag wiederum ihrem Beschäftigungsumfang entsprechend.

Ausgenommen von der Prämie sind Senatsmitglieder und Beamte/innen ab der Besoldungsgruppe B7 mit mehr als 10.000 Euro Grundvergütung monatlich.

Das Gesetz wurde am 29.2.2024 verkündet.

Ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird nach Angaben von Finanzsenator Evers voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Brandenburg

Zur Übertragung des TV Inflationsausgleich auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen wurde am 20. Dezember 2023 das Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz – BbgInfSZG) beschlossen. Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise werden Inflationsausgleichszahlungen für die Jahre 2023 und 2024 - wie nachfolgend dargestellt – gewährt.

An alle Beamten und Richter, mit Ausnahme der Mitglieder der Landesregierung sowie der Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung B, die ein Amt oberhalb der Besoldungsgruppe B 8 innehaben, die am 9. Dezember 2023 in einem Dienstverhältnis standen und im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge aus diesem Dienstverhältnis hatten, werden Ende Februar 2024 (mit der Bezügezahlung für den Monat März 2024) einmalig 1.800 Euro für den Monat Dezember 2023 ausgezahlt.

Für die Kalendermonate Januar 2024 bis Oktober 2024 werden allen Beamten und Richtern, mit Ausnahme der Mitglieder der Landesregierung sowie der Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung B, die ein Amt oberhalb der Besoldungsgruppe B 8 innehaben, monatlich 120 Euro gewährt, wenn in dem jeweiligen Kalendermonat ein Dienstverhältnis bestand/besteht und mindestens an einem Tag im jeweiligen Kalendermonat ein Anspruch auf Dienstbezüge bestand/besteht.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlung für die Monate Januar, Februar und März 2024 erfolgt mit der Bezügezahlung für den Monat März 2024. Ab dem Monat April 2024 erfolgt die monatliche Zahlung jeweils mit der Bezügezahlung für den jeweiligen Monat. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung entsprechend der Vorschrift des § 6 Abs. 1 BbgBesG und bei begrenzter Dienstfähigkeit entsprechend der Vorschrift des § 7 Abs. 1 BbgBesG gezahlt.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen auf der Grundlage der vorgenannten Beträge unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ruhegehaltssätze bzw. der Anteilsätze bei der Hinterbliebenenversorgung sowie des Unterhaltsbeitrages.

Anwärterinnen und Anwärter sowie Bedienstete, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, erhalten bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen analog eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 50 Euro. Es muss ein Anspruch auf Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe bestanden haben oder bestehen.

Bremen

In Bremen wurde im Februar 2024 das Gesetz zur Gewährung einer einmaligen und monatlichen Sonderzahlung in den Jahren 2023 und 2024 zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Bremisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - BremISZG) beschlossen.

Danach erhalten

  • Besoldungsempfänger eine Einmalzahlung von 1.800 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • Versorgungsempfänger Zahlungen nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes und Hinterbliebenen-Anteilssatzes
  • Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung von 1.000 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 50 Euro von Januar bis Oktober 2024

Außerdem wird die Besoldung der Beamten erhöht. Die Erhöhung  beträgt

- rückwirkend zum 1.10.2023 um 1,85 Prozent

- zum 1.11.2024 um 4,76 Prozent und

- zum 1.2.2025 um 3,65 Prozent

Das entsprechende Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.9.2024 wurde am 10.10.2024 verkündet.

Hamburg

In Hamburg wurde das Hamburgisches Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Hamburgisches Verbraucherpreis-Sonderzahlungsgesetz – HmbVSZG) vom 21. Dezember 2023 am 5. Januar 2024 verkündet.

Es regelt die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wie folgt:

  • Besoldungsempfänger eine Einmalzahlung von 1.800 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • Versorgungsempfänger Zahlungen nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes und Hinterbliebenen-Anteilssatzes
  • Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung von 1.000 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 50 Euro von Januar bis Oktober 2024

Hessen

Hessen ist im Jahr 2004 aus der TdL ausgetreten und verhandelt für seine Beschäftigten einen eigenen Tarifvertrag (TV-H). Am 15.3.2024 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss  geeinigt. Neben einem steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in drei Raten bezahlt wird, gibt es ab Februar 2025 ein Gehaltsplus von 200 Euro sowie 5,5 % mehr Gehalt ab August 2025. Auch die Jahressonderzahlungen werden angehoben.

Die hessische Landesregierung hat am 7.5.2024 den Entwurf für das "Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)" vorgelegt. Das Gesetz wurde am 1.7.2024 im Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet und ist größtenteils am 2.7.2024 in Kraft getreten.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch Beamte und Regierungsmitglieder in Mecklenburg-Vorpommern profitieren vom Tarifabschluss für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder.

Ab 1.112024 hat es eine Aufstockung der Grundgehaltssätze um monatlich 200 Euro gegeben. Ab Februar 2025 wurde ein weiterer Gehaltszuwachs von 5,5 Prozent gewährt.

Zudem werden Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro als Inflationsausgleich ausgezahlt.

Zur Umsetzung sind das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.6.2024 und das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.6.2024 am 16.7.2024 verkündet worden.


Niedersachsen

Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz – NISZG) vom 13.3.2024 wurden Sonderzahlungen für die niedersächsischen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Rechtsreferendarinnen, Rechtsreferendare, Altersgeldempfängerinnen, Altersgeldempfänger, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter beschlossen.

Die einmalige Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024 in Höhe von 1.800 Euro (bzw. 1.000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter / Rechtsreferendarinnen, Rechtsreferendare) sowie die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro (bzw. 50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter / Rechtsreferendarinnen, Rechtsreferendare) für die Kalendermonate Januar 2024 bis April 2024 werden mit den Bezügen für den Monat April 2024 geleistet.

Ab Mai 2024 werden die monatlichen Zahlungen in der oben benannten Höhe mit der Abwicklung der jeweiligen Monatsbezüge erfolgen.

Bei Versorgungs- bzw. Altersgeldberechtigten sind die Beträge mit dem maßgeblichen Ruhegehaltssatz sowie bei Hinterbliebenen mit dem Hinterbliebenenanteils-Prozentsatz zu multiplizieren.

Folgende Personenkreise fallen nicht unter den Geltungsbereich des Niedersächsischen Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetzes und erhalten die Sonderzahlungen somit nicht:

  • Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
  • ehrenamtliche Richterinnen und Richter
  • Beamtinnen und Beamte der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände
  • Empfängerinnen und Empfänger von Gestellungsgeld
  • Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz; LMinG); hierzu zählen auch Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgeld nach § 12 LMinG

Das Niedersächsische Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz – NISZG) wurde am 18.3.2024 verkündet.


Außerdem wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten erhöht. Die Erhöhung beträgt

- zum 1.11.2024 um 200 Euro und

- zum 1.2.2025 um 5,5 Prozent

Das Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 25.9.2024 wurde am 2.10.2024 verkündet.


Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen soll das Tarifergebnis 1:1 auf Beamte, Richter, Empfänger von Unterhaltsbeihilfen und Versorgungsempfänger übertragen werden.

Zu diesem Zweck hat die Landesregierung den Entwurf eines Gestzes über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen erstellt, um in einem ersten Schritt die im TV Inflationsausgleich vorgesehenen Sonderzahlungen auf den Beamtenbereich zu übertragen. So sollen auch den Beamten, Richtern, Unterhaltsbeihilfeempfängern und Versorgungsempfängern folgende Sonderzahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gewährt werden:

  • Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 Euro und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich
  • Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
  • Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 Euro und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 Euro monatlich

Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt. Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt, die monatlichen Zahlungen (120 Euro / 50 Euro) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Zum 1.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 EUR angehoben. Zum 1.2.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5 %.

Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.2.2025 um weitere 50 Euro.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz wird das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamten übertragen.

Das gilt insbesondere hinsichtlich der von den Tarifvertragsparteien gefundenen Lösung für einen zügigen Inflationsausgleich und auch für den im weiteren Verlauf vorgesehenen Sockelbetrag.

Für den Landes- und Kommunalbeamtenbereich bedeutet das:

  • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 zudem jeweils monatlich in Höhe von 120 Euro. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Zahlungen entsprechend ihres jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatzes.
  • Zum 1. November 2024 erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro. Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent vorgesehen.

Für Anwärter und Anwärterinnen soll gelten: Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro, für Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro. Zum 1. November 2024 erfolgt dann eine Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

Am 23.1.2024 wurde der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) veröffentlicht.

Am 17.4.2024 hat der rheinland-pfälzische Landtag für das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Landesbeamten gestimmt.

Saarland

Das Gesetz zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zu Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen 2024 und 2025 vom 2.4.2024 wurde am 6.6.2024 verkündet.

Es sieht folgende Regelungen vor:

  • Besoldungsempfänger: Einmalzahlung von 1.800 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024
  • Versorgungsempfänger: Zahlungen nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes und Hinterbliebenen-Anteilssatzes
  • Anwärterinnen und Anwärter: Einmalzahlung von 1.000 Euro für 2023 und monatliche Zahlungen von 50 Euro von Januar bis Oktober 2024

Sachsen

In Sachsen werden eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt. Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.

Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.

Grundlage der Regelungen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) vom 2.5.2024. Das Gesetz wurde am 29.5.2024 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Sachsen-Anhalt

in Sachsen-Anhalte wird die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie folgt übertragen:

  •  Leistung einer einmaligen Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in Höhe von 1.800 Euro und von monatlichen Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in Höhe von 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024.
  • Zum 1. November 2024 werden die Grundgehaltssätze der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 4,3 v. H. Die sonstigen dynamischen Besoldungsbestandteile werden zum 1. November 2024 um 4,3 v. H. erhöht. Die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden zum 1. November 2024 entsprechend erhöht.
  • Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. Februar 2025 um 5,5 v. H.,
  • Leistung einer einmaligen Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in Höhe von 1.000 Euro und von monatlichen Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in Höhe von 50 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 für Anwärterinnen und Anwärter,
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. November 2024 um 100 Euro und
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. Februar 2025 um 50 Euro.


Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein hat das Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung übernommen.

Die Inflationssonderzahlung setzt sich aus einer Einmalzahlung und darauffolgenden monatlichen Zahlungen zusammen. Die steuer- und abgabenfreie Inflationssonderzahlung wurde in Teilen bereits mit den Februarbezügen für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ausgezahlt, die weitere Auszahlung der Inflationssonderzahlungen erfolgt bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von 120 Euro monatlich.

Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung wird allerdings noch keine verfassungsgemäße Alimentation erreicht. Dazu braucht es weitere Eckpunkte im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, auf die sich die Landesregierung verständigt hat. Mit dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 hat die Landesregierung dem Landtag Folgendes vorschlagen:

  • Das Vorziehen der linearen Anpassung von 5,5 Prozent für Beamtinnen und Beamte auf den 1. November 2024.
  • Eine einmalige Sonderzahlung pro Kinder in Höhe von 250 Euro, jeweils für 2023 und 2024.
  • Die bedarfsgerechte Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (FEZ), jeweils für 2023 und 2024.

Zudem wird, wie im Strukturgesetz von 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2024 folgende Anpassung bei den Erfahrungsstufen umgesetzt: Eine strukturelle Besoldungserhöhung um ein Prozent in den ersten vier Stufen der aufsteigenden Grundgehälter der Besoldungsordnung A sowie R 1 und R 2 ab dem 1. Januar 2024.

Die Landesregierung hat am 11.3.2024 einen entsprechenden Entwurf zur Anpassung des Besoldungsgesetzes auf den Weg gebracht. Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 vom 19.7.2024 wurde am 1.8.2024 verkündet. Die Regelungen treten an unterschiedlichen Terminen in Kraft, teilweise auch rückwirkend. Näheres regelt Artikel 11 des Gesetzes.

Thüringen

Auch in Thüringen wird die Tarifeinigung von Dezember 2023 auf Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger übertragen. Dafür wird das Besoldungsgesetz geändert. Es sind Tariferhöhungen am 1.11.2024 um 1,462 Prozent und am 1.2.2025 um 5,5 Prozent vorgesehen. 

Geregelt sind auch die Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro zum Inflationsausgleich.

Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften vom 2.7.2024 wurde am 18.7.2024 verkündet. Es tritt größtenteils mit Wirkung zum 1.1.2024 in Kraft.

Pressemitteilungen der jeweiligen Bundesländer / dbb / BBB / SBB / GEW / dpa

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