Tarifeinigung in Hessen: 200 Euro mehr Gehalt ab Februar 2025
Kompromisslösung nach konstruktiven Verhandlungen
Der Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Roman Poseck, zeigte sich nach der bis 4.00 Uhr morgens dauernden Schlussrunde zufrieden mit dem Ergebnis: "Ich freue mich, dass wir nach konstruktiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften einen guten und fairen Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes Hessen erreicht haben. Gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen wir einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sichern die Funktionsfähigkeit unseres Bundeslandes und leisten damit eine Arbeit von unschätzbarem Wert. Dafür danke ich allen Beschäftigen des Landes im Namen der Hessischen Landesregierung. Bedeutung und Einsatz der Beschäftigten müssen sich auch in der Bezahlung niederschlagen. Außerdem wollen wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Deshalb war es richtig und notwendig, auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage ein deutliches Lohnplus zu vereinbaren."
Im Detail konnten die folgenden Einigungen bzw. Vereinbarungen erzielt werden:
- 3.000 Euro einmaliger steuerfreier Inflationsausgleich in drei Tranchen am 15. März, 1. Juli und 1. November 2024
- 200 Euro monatlich mehr Gehalt ab Februar 2025
- 5,5 Prozent monatlich mehr Gehalt ab August 2025
- Die Jahressonderzahlung wird für die Entgeltgruppen 1-8 auf 90 % und für die Entgeltgruppen 9a-16 auf 60 % angehoben
- Ausbildungs- und Praktikantenentgelte: Erhöhung ab 1. Februar 2025 um 100 Euro und ab 1. August 2025 um 50 Euro
- Anhebung der Zulagen für bestimmte Fachkräfte wie zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte, IT-Expertinnen, Techniker, Laboranten und Ingenieure
- Beschäftigte können weiterhin einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in zwei freie Tage umwandeln
- Eltern können nach einer Adoption von Kindern bis zum 3. Lebensjahr einen Tag Freistellung und bis zu acht Elterntage nehmen
- Ausweitung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte
- Freistellungsregelungen für gewerkschaftliches Engagement
Darüber hinaus sollen auch Besonderheiten des "Hessentarifs" wie etwa das Landesticket fortgeführt werden. Die Vertragslaufzeit wurde auf 24 Monate festgelegt, sodass die Vereinbarung bis 31.1.2026 Bestand hat.
Übertragung auf Besoldung und Versorgung zugesichert
Von den Verhandlungen sind ca. 45.000 Tarifbeschäftigte und indirekt ca. 120.000 Beamtinnen und Beamte sowie 95.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger betroffen, auf die das Tarifergebnis übertragen werden soll.
Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen, erklärte hierzu: "Dass Innenminister Poseck die Übertragung auf Besoldung und Versorgung direkt zugesichert hat, begrüßen wir ausdrücklich. Wir werden das in den kommenden Wochen im Detail ausarbeiten."
Forderungen der Gewerkschaften in der Tarifrunde TV-H 2023/2024
Die Hauptforderung des dbb war identisch mit der Gewerkschaftsforderung in der TV-L-Tarifrunde:
10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr für den öffentlichen Dienst. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags sollte zwölf Monate betragen.
Darüber hinaus stellte der dbb folgende Forderungen:
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte (BBiG und Pflege) sowie der Praktikanten-Entgelte um 260 Euro
- Verhandlungszusage zur Aktualisierung der Entgeltordnung; Übertragung der Verbesserungen im Bereich des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes in den TV-H
- Umwandlung der Jahressonderzahlung in ein 13. Monatsgehalt
- Übernahme der Auszubildenden in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, mindestens Fortführung der bisherigen Regelung; darüber hinaus eine Bindungsprämie von 1.000 Euro nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land eingegangen wird; Anspruch auf Ausbildung in Teilzeit
- Dynamisierung der Kinderzulage
- Dynamische Gefährdungszulage für Beschäftigte der Wachpolizei von 120 Euro
- Beschäftigte an Hochschulen: Verbesserung der Befristungsregelungen für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte; Einbeziehung studentischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H
- Erhöhung der Anzahl der Freistellungstage für gewerkschaftliche Tätigkeiten
- Erweiterung der Elterntage auf nicht Verheiratete oder nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
- Zeitgleiche und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen/Beamte sowie Versorgungsempfänger/-innen
In Hessen finden eigenständige Tarifverhandlungen statt, weil es als einziges Bundesland nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist.
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