Bewertungsgruppe I
Gruppenmerkmale
Einfachste schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern und nach kurzer Einweisung ausgeübt werden.
Tätigkeitsbeispiele:
Einfachste Botentätigkeiten
Einfachste Reinigungsarbeiten
Einfachste Betriebsarbeiten
Einfachste Lesearbeiten
Saisonarbeiten während der Lese
Bewertungsgruppe II
Gruppenmerkmale
Einfache schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern, nach einer Einweisungszeit ausgeübt werden und eine gewisse Geschicklichkeit erfordern oder mit körperlicher Anstrengung verbunden sind.
Tätigkeitsbeispiele:
Einfache Postsortierungsarbeiten
Vervielfältigungsarbeiten an einfach zu bedienenden Anlagen
Einfache Registraturtätigkeiten
Einfache Schreibarbeiten
Einfache Lager- und Verladearbeiten
Einfache maschinengebundene Arbeiten (Flaschen manuell auf Band stellen oder abnehmen)
Küchenhilfen
Abtransport der Trauben mit Hotte
Lesearbeiten in Verbindung mit Sortieren des Leseguts
Bewertungsgruppe III
Gruppenmerkmale
Schematische oder mechanische Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern, nach einer Einarbeitungszeit von in der Regel zwei Monaten ausgeübt werden und Geschicklichkeit sowie Aufmerksamkeit beim Arbeitsablauf verlangen.
Tätigkeitsbeispiele:
Schreibarbeiten, die über die Anforderungen der Bewertungsgruppe II hinausgehen
Karteiführen und schwierige Registraturtätigkeiten
Wächter
Pförtner
Bedienen einer Fernsprechanlage in Verbindung mit anderen vergleichbaren Tätigkeiten
Bedienen und Beaufsichtigen von Maschinen im Abfüllbereich (Verpackungsmaschinen, Abfüllmaschinen, Etikettiermaschinen, Verschlußmaschinen, Palettiermaschinen) soweit die Anforderungen nicht den Gruppenmerkmalen der Bewertungsgruppe IV entsprechen
Annehmen und Ausgeben von Material und Ersatzteilen
Lager- und Verladearbeiten
Kellerarbeiten
Binden, Schneiden und Spritzen von Reben
Bewertungsgruppe IV
Gruppenmerkmale
Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung aber eine Anlernzeit von in der Regel vier Monaten erfordern und damit einen höheren Grad an Geschicklichkeit oder erhöhte Aufmerksamkeit beim Arbeitsablauf verlangen.
Tätigkeitsbeispiele:
Stenotypistinnen und Phonotypistinnen, die die Voraussetzungen der Bewertungsgruppe V nicht erfüllen
Datentypistinnen
Telefonistinnen
Bedienen und Beaufsichtigen von Maschinen im Abfüllbereich (Verpackungsmaschinen, Abfüllmaschinen, Etikettiermaschinen, Verschlußmaschinen) sowie andere qualifizierte Arbeiten im Kellerbereich, die über die Anforderungen von Bewertungsgruppe III hinausgehen
Staplerfahrer
Wächter und Pförtner mit besonderen Aufgaben
Arbeiten im Weinbau unter Verwendung und Bedienung von motorgetriebenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Bewertungsgruppe V 100%
Gruppenmerkmale
Tätigkeiten, die üblicherweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten verlangen.
Dem Erfordernis der Berufsausbildung gleichgestellt sind nachgewiesene Anlernzeiten von in der Regel drei Jahren oder anderweitige besondere Ausbildungsgänge, die eine gleichwertige Qualifikation herbeiführen.
Tätigkeitsbeispiele:
Aufnehmen und Übertragen von Diktaten und Schreiben nach Diktiergerät mit einer nachgewiesenen Fertigkeit von 120 Silben/180 Anschlägen je Minute bei Beherrschen der Rechtschreibung und Grammatik sowie stilgerechtes Übertragen von Diktaten nach einer Einarbeitungszeit von 18 Monaten
Einfache und/oder vorbereitende Arbeiten in Expedition, Lager, Ein- und Verkauf, in der Buchhaltung und in anderen Abteilungen Junior-Operator
Durchführen einfacher Laboranalysen
Küfer
Geprüfte Heizer und Maschinisten
Staplerfahrer, die gleichzeitig kommissionieren
Winzer
Handwerker
Magazinverwalter ohne unterstellte Hilfskräfte
Einrichten und Warten mehrerer Maschinen
Verantwortliche Vorbereitung des Abfüllens einschließlich
Sterilmachen
Bewertungsgruppe VI
Gruppenmerkmale
Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und Spezialkenntnisse erfordern und die im Schwierigkeitsgrad deutlich über die der Bewertungsgruppe V hinausgehen.
Tätigkeitsbeispiele:
Sachbearbeitung, soweit sie nicht der Bewertungsgruppe VII
zuzuordnen ist
Poststellenleiter
Operator
Junior-Programmierer
Überwachen von Arbeitsabläufen (Vorarbeiter)
Handwerker und sonstige Fachkräfte mit Spezialkenntnissen für Tätigkeiten, die im Schwierigkeitsgrad deutlich über die der Bewertungsgruppe V hinausgehen
Bewertungsgruppe VII
Gruppenmerkmale
Tätigkeiten mit einem begrenzten Aufgabenbereich, die neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine längere Berufserfahrung und umfangreiches Fach- und Berufswissen erfordern und nach allgemeiner Anweisung selbständig ausgeführt werden. Im technischen Bereich sind diese Tätigkeiten im allgemeinen mit Aufsichtsfunktionen verbunden.
Tätigkeitsbeispiele:
Sachbearbeiter z.B.
Führen und überwachen von Sach- oder Kontokorrentkonten
Abwickeln der Ein- und Auszahlungen und deren Erfassung
Abrechnen von Löhnen und Gehältern einschließlich der
Abzüge
Bearbeiten von Vorgängen im Personal...
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