In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle beziehen. Hierzu gehören Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede gibt, die es zu beachten gilt. Für das Arbeiten von zu Hause hat sich umgangssprachlich der Begriff "Homeoffice" eingebürgert. Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens und im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert.
Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.
Wenngleich es für mobile Arbeit keine speziellen Regelungen wie bei Telearbeit gibt, unterliegt sie dennoch den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss auch hier u. a. Regelungen beachten:
- gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG: erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen,
- gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG: die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird,
- gemäß § 5 und § 6 ArbSchG: eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, diese dokumentieren und sich daraus ergebende Maßnahmen durchführen (z. B. im Hinblick auf die Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit),
- gemäß § 12 Abs. 1 ArbSchG: die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen.
Zudem gelten auch bei der Telearbeit, dem mobilen Arbeiten und im Homeoffice weitere Gesetze zum Schutz der Beschäftigten, wie etwa das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Mobile Arbeit charakterisiert sich dadurch, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der Betriebsstätte erbringen. Sie kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird, oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z. B. Homeoffice) erbracht werden.
Während der Corona-Pandemie haben die zitierten Arbeitsmodelle stark an Bedeutung gewonnen und sind für viele Unternehmen zu einer Notwendigkeit geworden. Je nach Ausgestaltung bringt die Umstellung auf solche Arbeitsmodelle eine Reihe an Chancen und Risiken mit sich. Diese werden in Tab. 1, differenziert für Beschäftigte und Betriebe, zusammengefasst.
Perspektiven |
Chancen |
Risiken |
Beschäftigte |
- Pendelzeiten/Fahrtzeiten zur Arbeit werden reduziert
- Mehr Zeit und Zeitflexibilität
- Mehr Autonomie und Handlungsspielraum bei den Aufgaben
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Weniger Störungen und Unterbrechungen, konzentriertes Arbeiten
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- Entgrenzung bzw. Vermischung von Privatleben und Beruf
- Ausdehnung der Arbeitszeit in den Feierabend (Überstunden)
- (Interessierte) Selbstgefährdung
- Präsentismus
- Hohe Arbeitsintensität und -belastung
- Risiko der Einschränkung der sozialen Unterstützung
- Soziale Isolation und Schwierigkeit der Kommunikation mit Führungskräften und Kollegen, insb. Fehlen informeller Kommunikation
- Unsichtbarkeit bei Beförderung bzw. Karrierenachteile
- Langes Sitzen
- Geringer Einfluss auf die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Unsichtbarkeit für Arbeitsschutz und betriebliche Maßnahmen der Gesundheitsförderung
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Mögliche Folgen für Beschäftigte |
- Gesteigerte Produktivität, Arbeitsmotivation und Zufriedenheit mit der Arbeit
- Weniger Stress und psychische Belastung
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- Nicht-Abschalten-Können, weniger Zeit zur Erholung
- Vermehrtes Stresserleben, schlechtere psychische Gesundheit
- Muskel-Skelett-Erkrankungen
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Betriebe |
- Steigerung der Attraktivität für potenzielle Bewerber, höhere räumliche Reichweite bei der Personalakquise
- Produktive, gesunde, zufriedene und motivierte Beschäftigte (bei guter Gestaltung)
- Weniger Ausfall von Arbeitsstunden aufgrund von Staus und Verspätungen im ÖPNV
- Einsparungen bei Energie, Büroraumbedarf, Wartung und Haushaltsführung
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- Schwierigkeiten, den Kontakt zwischen Beschäftigten, Führungskräften und ggf. Kunden aufrechtzuerhalten
- Höhere Anforderungen an die Kommunikation, es muss vermehrt anders kommuniziert werden (virtuelle Kommunikation)
- Besondere Anforderungen beim Einarbeiten/Integration neuer Mitarbeiter
- Technische Hürden müssen überwunden werden (Software, Hardware, digitale Infrastruktur, z. B. ausreichender Internetzugang)
- Höhere Anforderungen an Datenschutz- und Date...
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