Nach erfolgreicher Qualifizierung sind die Ersthelfer im Unternehmen öffentlich zu benennen. Am besten eignet sich dazu ein Aushang oder die Bekanntgabe auf Dienstberatungen, Mitarbeiterbesprechungen etc.

Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es außerdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.

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