Während die EG-Verordnung die Höchstdauer der Lenkzeiten und die Mindestdauer der Ruhepausen und Ruhezeiten regelt, legt das Arbeitszeitgesetz die zulässige (Höchst-)Arbeitszeit fest. Beide Vorschriften sind aufgrund des unterschiedlichen Regelungsgehalts grundsätzlich zu beachten. Bei Kollision gehen die europäischen Vorschriften den nationalen Bestimmungen vor.

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