Wechselt der (nicht betriebliche) Übernahme-/Übergabeort des Fahrzeugs oder der Einsatzort des Berufskraftfahrers ständig, z. B. bei einem Beton- und Kiesfahrer, der seinen Lkw an verschiedenen Baustellen übernimmt, und endet die "Fahrtätigkeit" an der Wohnung, so sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers und die (steuerfreien) Erstattungsleistungen des Arbeitgebers nach den Regelungen für Fahrten im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit zu berücksichtigen.

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