Versichert ist der Lebenspartner von Mitgliedern.[1] 2 Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen eine Lebenspartnerschaft.[2] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Die Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch richterliche Entscheidung aufgehoben.[3] Mit Rechtskraft des Urteils über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft endet auch die Familienversicherung.

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