Prof. Dr. Daniela Eisele-Wijnbergen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspekte ergänzt wird. Dies, obwohl dies seit 2013 ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz mit vorgeschrieben ist.
Zur Erfassung (physischer & psychischer) Beanspruchung können (anonyme) Befragungen und Gespräche auf bilateraler Ebene oder auch in Gruppen, wie Gesundheitszirkel, stattfinden. Werden Einflussfaktoren entsprechend analysiert, können geeignete Maßnahmen zur Reduzierung und zukünftigen Prävention darauf aufbauen.
Professionelle Unterstützung
Um sowohl professionellen Umgang mit dem Thema als auch Vertraulichkeit zu erhöhen, empfiehlt sich u. U. die Hinzuziehung eines auf das Thema spezialisierten Dienstleisters.
Der Anforderung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung kann mit einer gut gestalteten Mitarbeiterbefragung Genüge getan werden. Um Wirkung zu zeigen, ist sie mit Blick auf Beanspruchungen auszuwerten und entsprechende Maßnahmen sind abzuleiten.
Eine meist schriftliche und anonyme Befragung der Mitarbeiter gibt Aufschlüsse über Arbeitszufriedenheit und Belastungen sowie empfundene Beanspruchung. Auf der anderen Seite können auch Fragen nach Ressourcen, wie gesunde Führung, Unterstützung durch Organisation und Team gestellt werden.
Wenn ein Unternehmen sich entscheidet, die Mitarbeiter zu befragen, sollten folgende Grundsätze eingehalten werden:
- Befragung mithilfe standardisierter Fragebögen,
- anonyme Durchführung und Auswertung,
- Veröffentlichung der Befragungsergebnisse,
- Ergreifung entsprechender Maßnahmen.
Sinn und Zweck von Gesundheitszirkeln ist es, Betroffene zu Beteiligten zu machen, indem sie Ursachen auf den Grund gehen und Vorschläge zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung unterbreiten. Dazu trifft sich eine Gruppe von 5-10 Personen regelmäßig. Neben Mitarbeitenden der Bereiche selbst, sind häufige Mitglieder die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und Vertreter des Betriebsrats. Eine Begleitung durch einen internen oder externen Moderator, z. B. Verantwortliche der Personalabteilung oder externe Dienstleister, hilft bei der Erarbeitung und insbesondere der Umsetzung von Maßnahmen. Hier kommen weitere Personen, z. B. auch die Sicherheitsbeauftragten, ins Spiel. Fallweise können zusätzliche Experten der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft o. Ä. hinzugezogen werden.
Dabei sind Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterbefragungen sowie weitere Informationen (s. unten) als Basis geeignet, um weiter ins Detail zu gehen, Verbesserungsideen zu sammeln und einen gemeinsamen Umsetzungsplan zu erarbeiten. Aber auch neue gesetzliche Auflagen können im Rahmen eines Gesundheitszirkels bearbeitet und umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Arbeit und die beschlossenen Maßnahmen sowie der Zeitpunkt der Umsetzung sollten zunächst mit dem Management abgestimmt und im Anschluss allen Mitarbeitern bekannt gegeben werden.
Auf Worte Taten folgen lassen
Egal ob schriftlich, in Form von Gefährdungsbeurteilungen oder Mitarbeiterbefragungen, oder mündlich, wie in Gesundheitszirkeln. Den Worten müssen Taten folgen, um etwas zu bewirken. D.h. Arbeitgeber müssen dazu bereit sein, Ressourcen zu investieren und geeignete sowie insbesondere notwendige Maßnahmen zeitnah umzusetzen.