Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind:

Intern

  • Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung)
  • Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis)
  • Betriebsarzt (optional, oft sinnvoll)
  • Weitere Vertrauensperson (optional, auf Wunsch des betroffenen Mitarbeiters, oft wiederum der Betriebsrat)

Extern:

  • Krankenkassen
  • Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
  • Rentenversicherungsträger
  • Integrationsämter
  • Agenturen für Arbeit

In Unternehmen ab ca. 200 Mitarbeitern macht es Sinn, ein Integrationsteam zu bilden, welches für das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Erarbeitung der individuellen Programme verantwortlich ist.

 
Hinweis

Prämie für den Arbeitgeber

Zur Förderung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements können Arbeitgeber vom Integrationsamt oder Rehabilitationsträger eine Prämie erhalten.

Für das betriebliche Eingliederungsmanagement sollte ein standardisiertes Konzept erarbeitet werden, was folgende Fragen beantwortet:

  • Wie wird die Arbeitsunfähigkeit erfasst?
  • Was unternimmt das Unternehmen zur Gesundheitsförderung?
  • Wer ist Ansprechpartner für das betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • Welcher Ablauf gilt für das Unternehmen?
  • Welche Maßnahmen gibt es, wie werden diese umgesetzt und kontrolliert?

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?