Versorgungsfreibetrag bei Versorgungs- und Hinterbliebenenbezügen
Zwei Ehegatten erhalten jeweils eigene Versorgungsbezüge. Der Versorgungsbeginn des Ehemanns liegt im Jahr 2007, der der Ehefrau im Jahr 2008. Im Jahr 2025 verstirbt der Ehemann. Der überlebenden Ehefrau werden ab 2025 zusätzlich zu den eigenen Versorgungsbezügen von monatlich 400 EUR Hinterbliebenenbezüge von monatlich 250 EUR gezahlt.
Ergebnis: Für die eigenen Versorgungsbezüge der Witwe ergibt sich ein Versorgungsfreibetrag von 1.689,60 EUR (35,2 % × 4.800 EUR) sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 792 EUR.
Für den Hinterbliebenenbezug mit Versorgungsbeginn im Jahr 2025 sind die Freibeträge für Versorgungsbezüge unter Zugrundelegung des maßgeblichen Prozentsatzes, des Höchstbetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag des verstorbenen Ehemanns zugrunde zu legen – also die Werte des Jahres 2007.
Demnach beträgt der Versorgungsfreibetrag für die Hinterbliebenenbezüge 1.104 EUR = 36,8 % v. 3.000 EUR (250 EUR Monatsbezug × 12); der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag beträgt 828 EUR.
Die Summe beider Versorgungsfreibeträge beträgt 2.793,60 EUR (1.689,60 EUR + 1.104 EUR). Der insgesamt berücksichtigungsfähige Höchstbetrag beträgt jedoch nur 2.760 EUR; er bestimmt sich nach dem Jahr des Beginns des ersten Versorgungsbezugs (2007). Auch die Summe der Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag i. H. v. insgesamt 1.620 EUR (792 EUR + 828 EUR) ist nach dem maßgebenden Jahr des Versorgungsbeginns (2007) auf 828 EUR begrenzt.