Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Personen, für die in der Unfallversicherung kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, können eine Unfallversicherung: Freiwillige Versicherung beantragen. Zu diesen Personen gehören nach § 6 Abs. 1 SGB VII insbesondere Unternehmer und bestimmte bürgerschaftlich Engagierte.

Bei den Voraussetzungen für einen Beitritt, den Leistungen und der Beendigung der Versicherung sind besondere Regelungen zu beachten.[1]

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