Rz. 82

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, mit der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat (§ 100 VVG). Begünstigt sind freiwillige und gesetzliche Pflichtversicherungen, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 PflichtversicherungsG), die allgemeine Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtversicherung für Jagd, Hunde, Wasserfahrzeuge u. Ä.

Werden nicht begünstigte Sachversicherungen mit einer Haftpflichtversicherung zusammengefasst, z. B. Kfz-, Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, ist nur die auf die Haftpflichtversicherung entfallende Prämie begünstigt.

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