Rz. 165

Die vom Bund sowie den Bundesländern gewährten Energiepreispauschalen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen in den Jahren 2022/2023 stellen einen sog. verlorenen, d. h. nicht rückzahlbaren Zuschuss an bestimmte natürliche Personen der Bevölkerung dar. Obwohl diese Zuschüsse nach bisheriger Systematik keiner der Einkunftsarten eindeutig zuordenbar sind, sollen sie nach dem Willen des Gesetzgebers einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden.

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